Darf man Zeitungsartikel kopieren?

5 Antworten

Das ist verboten - Verstoß gg. das Urheberrecht.

Erlaubt ist hingegen das Zitieren einzelner Sätze / Satzteile mit Angabe der Quelle (sog. Zitatrecht)

Um mal Dieter Nuhr zu zitieren - "Wer keine Ahnung hat, der soll einfach mal die (F)resse halten"

Zulässig...

§ 49 UrhG

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.

Eine der Schranken des Urheberrechts, wogegen sich der Urheber nicht erwehren kann

Danke für die Antwort. Jetzt schrieben welche ja und nein. Wie sieht es denn nun wirklich aus mit Spielberichten und Nachrichten im Regionalsport? Ich will ja nicht nur die Artikel kopieren und im Internetveröffentlichen, sondern als Zusatz zu meiner Meinung und meinen Berichten gegenübestellen oder als zusätzliche Information einstellen.

Die Artikel verschwinden nach ein paar Tagen im Nirwana...

@notebookers

siehe Abs. 2 und § 51 UrhG...

Viele kennen sich hier in der Materie nicht aus und meinen, es sei ersteinmal alles verboten was mit nichten so ist. Es gibt im 6. Abschnitt Schranken, gegen die ein Urheber nichts einwenden kann und sind quasi " Grundrechte " an fremden Werken anzusehen - ähnlich dem Fair Use in den USA, nur gibt es das bei uns schon länger. Dies begründet man mit dem Recht auf Informationsfreiheit und erlaubt dies in einem weit gesteckten Rahmen ohne Zustimmung nach § 31 UrhG.

@stelari

Also Quelle und Verfasser anbinden und in die Berichte einbinden.

Vielen Dank du hast mir super weitergeholfen.

@stelari

Danke stelari für Deinen Beitrag. Ich war bisher extrem vorsichtig mit Quellenangaben und Zitaten auf der HP. Steht das denn nicht im Widerspruch zu dem geplanten neuen Gesetzentwurf?

http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/leistungsschutzrecht-google-laeuft-gegen-verlegergesetz-sturm/7069878.html

Im Prinzip "zitieren" die Suchmaschinen doch Presseberichte und sollen dafür künftig Gebühren an die Verlage zahlen. Wenn dies laut Urheberrecht ein Grundrecht ist, hebelt das neue Gesetz das Urheberrecht doch aus oder sehe ich das falsch?

@notebookers

wenn Du das für Deinen Verein machst wird sich die Zeitung bestimmt über einen Link auf ihre Seite freuen. Auch wenn stelaris Einschätzung stimmt, ist ein "mit offizieller Genehmigung der XY-Zeitung" ganz nett für die Webpage. Zusätzlich verstärkst Du das Verhältnis zwischen Redaktion und Verein. Solange Deine Seite keine kommerziellen Absichten verfolgt, werden die bestimmt nichts dagegen haben.

@TopRezension

Was noch nicht gilt, kann nicht geahndet werden, zudem kenne ich den Entwurf und verweißt u.a. auf den 6 Abschnitt des UrhG in den Ausnahmen - § 49 bleibt unberührt.

Suchmaschinen zitieren nicht, sie finden was du suchst und geben die ersten Worte wieder oder relevante Suchwörter - kannst du so also nicht vergleichen

@TopRezension

Solange Deine Seite keine kommerziellen Absichten verfolgt, werden die bestimmt nichts dagegen haben

ist im Urheberrecht im Bezug auf einen Verstoß absolut irrelevant, es wirkt sich nur auf die Höhe des Schadensersatzes aus § 108 UrhG

@stelari

okay, danke! Also man darf fleißig zitieren und die Links auf die eigene HP setzen, ohne dass die Urheber einen zur Kasse bitten dürfen.

@stelari

das bezog sich darauf, dass die Zeitung bestimmt nichts dagegen hat wenn notebookers nachfragt.

nein eigentlich nicht, wofür brauchst du es denn ?

Es geht um Sportberichte für Fußball in unserer Region

wenn Du Artikel veröffentlichst ohne beim Urheber nach zu fragen verstösst Du gegen das Urheberrecht. Meistens findest Du im Impressum oder unter "Nachdrucke" oder "Lizenzen" Hinweise zur Nutzung. Z.B. beim Spiegel findest Du die Hinweise hier: http://www.spiegelgruppe-nachdrucke.de/

"Privatkunden, Schulen und Universitäten, Schulbuchverlage Das Zitieren von Auszügen zur Nutzung für wissenschaftliche und schulische Zwecke sowie das Verlinken zu unseren Inhalten ist kostenlos."

das ist verboten, streng genommen musst du um erlaubnis fragen