Zeitungen hier trotz Kündigung.

3 Antworten

Weder, noch. Du musst sie eine angemessene Zeit "zur Abholung bereithalten".

Kündigung eingereicht; Kündigungsfrist eingehalten; das hat du ja sicher schriftlich dokumentiert; dann bist du raus, musst die nicht austragen. Fehler der Zeitungsstelle, dass sie keinen Nachfolger organisiert haben. Immerhin hast du guten Willen gezeigt, dass du der Stelle angerufen hast.

Wenn Du korrekt gekündigt hast, die Frist vorbei ist- nicht merh Dein Ding. Und bevor DU das entsorgst- ruf die an, DIE sollen das machen. Ist doch nicht Dein Müll!