Stehen fehltage oder Krankheitstage in der lohnabrechnung?

5 Antworten

Es kann sein, dass Krankheitstage als "Entgeltfortzahlung wegen Krankheit" in der Abrechnung aufgeführt sind, muss aber nicht sein.

Unentschuldigte Fehltage können vom Azubi-Gehalt abgezogen werden und würden dann in der Form auf der Abrechnung stehen.

Wenn die Tage vergütet waren; ja.

Krankheitstage werden mit einer AU bestätigt, daher immer zum Arzt gehen und sich dadurch absichern.. Fehltage ohne ersichtlichen Grund können zur Abmahnung führen, eine zweite Chance gibt es nicht mehr,danach gibt es die Kündigung. Bei einem Fehltag wird Dir unter Umständen einen Tag Urlaub abgezogen. Nein, so etwas steht nicht in der Lohnabrechnung, aber das hängt von dem Unternehmen ab. Der eine macht es, der andere nicht.

Bei einem Fehltag wird Dir unter Umständen einen Tag Urlaub abgezogen.

Das wäre aber nicht zulässig - jedenfalls nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des AN. Der Fehltag kann aber vom Lohn abgezogen werden.

Wenn diese Tage Auswirkung auf die Ausbildungsvergütung haben, dann stehen diese in der Lohnabrechnung

Und ab wann haben diese Tage Auswirkungen auf die Ausbildungsvergütung? ^^

Nach 1 Tag, nach 3 Tagen, nach 2 Wochen? Nach 2 Monaten?

@KeinNonsens

das kommt auf den Fall an, z.B. bei unentschuldigtem Fehlen ab dem 1. Tag, 

Ich habe durch ein Missverständnis einen Tag als fehltag eingetragen bekommen.

Krankheitstage in der Regel nicht; Krank ist krank..die Vergütung verändert sich zunächst nicht, egal ob Du Azubine bist oder bereits fest angestellte und ausgelernte Kraft!

Aaaaber, wirst Du sehr häufig krank, kann es Dich über kurz oder lang Deinen Job kosten! 

In der Lohnabrechnung taucht es trotzdem nicht auf, so weit ich weiß; ...aber in Deinen Führungszeugnissen bspw. schon (verdeckt natürlich)!

MfG

Das es Job kosten kann ist mit auch bewusst xD

aber in Deinen Führungszeugnissen bspw. schon (verdeckt natürlich)

Du meinst wohl im Arbeitszeugnis. Dort hat das nichts verloren, weder offen noch versteckt.

@DarthMario72

Ach nein? ^^ Was meinst Du wohl, warum Arbeitszeugnisse immer positiv formuliert werden?

Ich sage es Dir: "Weil sie damit rechtlich nicht angreifbar sind!" ;)

MfG

P.S.: Früher hiessen sie mal "Führungszeugnisse"!