Ausbildung Prüfungzulassung, Krankheitstage?

3 Antworten

Entschuldigte Fehltage durch Krankheit sollten kein Problem, für eine Prüfungszulassung sein.

Nur wenn sie unentschuldigt sind, wird es kritisch. In diesem Fall solltet ihr einmal in der Prüfungsordnung (findet man in der Regel auch im Internet) nach schauen.

Bei der dreijährigen Ausbildung besteht oft ein Höchstausfall von ca 60 Tagen. Aber das liegt im Ermessungsspielraum deines Ausbilders, bei guter Leistung sollten 65 Ausfalltage kein Hindernis sein.

Steht in ihrem Ausbildungsvertrag.

Schlafende Hunde würde ich nicht wecken.

Zuweilen kann man die fehlenden Tage im Betrieb nach der Prüfung nacharbeiten.