Stagepool lässt nicht kündigen

3 Antworten

Hast Du mit Kündigung die Einzugsermächtigung zurück gezogen? Dann dürfen die nicht abbuchen. Lasse von der Bank die Buchung rückgängig machen. Wetten, dass die sich dann melden! Versprochen!

Lese nochmals nach, wie die Kündigungsfristen dort sind und wie lange Deine erstmalige abgeschlossene Vertragslaufzeit ist!

Im übrigen, prüfe, ob Du gem. AGB's überhaupt per Email kündigen kannst/darfst!

Hole schnellstens nochmals die Kündigung schriftlich per Einschreiben und/oder Fax nach. Also nachweisbar!! Adresse, damit Du nicht lange suchen musst, nehme ich immer die aus dem Impressum. Hat bisher immer geklappt.

Schreibe zu wann Du kündigst und ersatzweise zum nächst möglichen Termin!

Lasse Dich nicht am Telefon belabern, schreibe in die Kündigung gleich mit rein, dass Du eine schriftliche Bestätigung erwartest!

Hej! Da StagePool sehr stark auf Transparenz setzt, kann jeder, ob Mitglied oder nicht, unsere AGB auf der Website studieren und sich von einem Member Coach beraten lassen, bevor er sich für eine Premium Mitgliedschaft entscheidet. Zudem kann man sich vorher als Freemium Mitglied kostenlos registrieren, um sich ein Bild zu machen, wie StagePool funktioniert. Wir legen auch stets sehr viel Wert darauf, dass unsere Mitglieder alle Informationen bekommen, die sie brauchen, um sich mit Ihrer Premium Mitgliedschaft wohl zu fühlen. Hierzu gehört auch, dass die Mindestlaufzeit von 6 Monaten und die danach folgende Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats klar kommuniziert werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit bereits nach dem Upgrade von dem klassischen 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Melde dich gerne wieder bei uns wenn du noch Fragen hast an: kundenservice@stagepool.com

Anna Blixt/ Gründerin

auf jeden Fall von deiner Bank die Gebühr zurück buchen lassen- du hast ordnungsgemäß gekündigt. Abwarten, was darauf hin von der Firma angestellt wird- Wende Dich sonst mal an die Verbraucherzentrale, die wissen auf jeden Fall was zu tun ist, ob eventuell sogar Anzeige erstattet werden sollte. Auf jeden Fall das Geld zurück buchen lassen.