P-Konto bei der DKB Bank, wer hat Erfahrungen?

8 Antworten

, Leider ist es weit komplizierter. Wer nicht regelmäßig zur Bank

kommt, muss dait rechnen, dass der Betrag, der auf dem Konto ist,

weil in dem Monat nicht abgehoben wurde, dem gläubiger bezahlt wird,

es stimmt also nicht, dass erst ab der Freigrenze über den 1000 Euro

gepfändet wird.

Im Prinzip sollte man sofort ein neues Konto bei einer anderen Bank bentragen, damit er regelmäßig seine Zahlungen leisten kann.

Die meisten haben nur die Freigrenze im Kopf, und wissen das andere nicht.

Jeder Mensch kann krank werden, oder sein, einen Unfall haben, oder im Krankenhaus  auch im Ausland länger sein.  DasGeld ist dann futsch, weilnicht abgehoben werden konnte.

In einer fremden Stadt oder im Ausland ist das besonders schwierig ans sein Geld zu kommen.

Leider ist das eine Tragödie, diese neue Gesetz mit der Kontenpfändung.

https://blog.commerzbank.de/finanzwelt-verstehen/14q4/pfaendungsschutzkonto.html Was passiert mit dem Teil des Geldes, der die Freibeträge übersteigt?

Das Kontoguthaben, das den

monatlichen Freibetrag übersteigt, wird bis zum Monatsende gesperrt. Im
Rahmen des Freibetrages ist eine Verfügung über dieses Kontoguthaben im
Folgemonat möglich. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie über
Gutschriften, die am Ende eines Monats eingehen und erst für den
Folgemonat vorgesehen sind, verfügen können. Erfolgt aber innerhalb
dieses weiteren Monats keine Verfügung über das Guthaben, geht der
Gesetzgeber davon aus, dass der Betrag nicht zur Bestreitung des
Lebensunterhalts benötigt wird und somit pfändbar ist.

Die Abbuchung wird bei Banken unterschiedlich gehandhabt. Sprechen Sie Ihre Hausbank an, wie sie bei der Sperrung beziehungsweise Übertragung in den Folgemonat konkret vorgeht.

Kein Institut, weder Sparkassen noch Banken, reißen sich um P-Konten.

Soweit mir bekannt ist, kann man ein Girokonto nicht von vornherein als P-Konto eröffnen, sonder ein bereits vorhandes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.

Velleich solltest Du mal bei der DBK anrufen und Dich von denen beraten lassen. Das private Girokonto bei der DKB ist gebührenfrei. Beim sauberen Konto gibt es auch eine VISA-Karte kostenlos dazu. Ob es die auch für einen Kontoinhaber mit laufender Pfändung gibt, bezweifle ich stark.

tommy40629 
Fragesteller
 21.07.2016, 12:43

Muss die Pfändung denn schon laufen?

Bargeld kannst du grundsätzlich abheben, bis zum Pfändungsfreibetrag.

Das P-Konto schützt dich aber nicht vor einer Vermögens- oder Vorort-Pfändung.

P-Konto ist keine Bankenleistung, daher darf es dafür keine extra Gebühren geben. Allerdings ist die Bank auch nicht verpflichtet das günstigste Konto im Haus als P-Konto zu führen.

Bei jeder Dorfsparkasse kann Du ein P-Konto eröffnen oder ein bestehendes Giro-Konto in ein P-Konto umwandeln.

Bis zum Pfändungsfreibetrag hast Du keine Einschränkungen, kannst auch am Automaten Geld abheben.

Gegen die GEZ nützt Dir das gar nichts, die werden von Dir die Eidestattliche Versicherung fordern.
Die kannst Du nur verhindern, wenn Du dem Gerichtsvollzieher eine monatliche Ratenzahlung anbietest und diese schlicht bezahlst.

Der Knackpunkt ist, dass sie dir keine Visakarte geben werden. D.h. entweder wohnst du neben einem der deutschlandweiten 21 Geldautomaten der DKB die du auch mit der Girocard kostenlos benutzen kannst oder du wartest bis sie Geld abheben im Supermarkt eingeführt haben (Ende des Sommers). Ansonsten ab zur nächsten Sparkasse. Denn mit der girocard der DKB an fremde Automaten ist richtig, richtig teuer.