Spotify-Streaming im Gottesdienst?

4 Antworten

Hi,

nein, das darfst du grundsätzlich nicht. Das Nutzungsrecht, das du mit deinem Spotify-Abo erwirbst, bezieht sich ausdrücklich auf persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke. Eine öffentliche Aufführung ist untersagt.

Mehr findest du in den offiziellen AGB.

Viele Grüße

SacredChao

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In den Nutzerrichtlinien von Spotify heißt es:

Folgendes ist unter keinen Umständen gestattet:
Das Kopieren, Weiterverbreiten, Vervielfältigen, „Rippen", Aufzeichnen, Übertragen, öffentliche Aufführen oder Ausstellen, Senden oder die öffentliche Zugänglichmachung von Spotify-Diensten oder den Inhalten oder Teilen davon [...]

Das "Aufführen" ist dann "öffentlich", wenn es - analog zu UrhG § 15 Allgemeines Absatz 3 -

für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.

Wenn sich also der Kirchenchor jede Woche trifft und sich daher gut kennt, zählt er im Streitfall vor einem Gericht wohl kaum als Öffentlichkeit.

Anders sieht es sicher aus bei einer Messe, zu der Jedermann eingeladen ist. Denn in Absatz 3 § 15 UrhG heißt es weiter:

Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Falls ein angerufenes Gericht aber davon überzeugt werden kann, dass die Messe nur "bestimmt ist" für Leute, die miteinander "durch persönliche Beziehungen verbunden" sind, dürfte es zu dem Schluss kommen, dass es sich beim Vorspielen von Musik von Spotify nicht um ein "öffentliche[s] Aufführen" handelt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, du darfst es nicht. Und zwar steht das in den AGB.

Du darfst aber die Lieder kaufen und dann abspielen. Dann ist von der Kirchengemeinde nur GEMA fällig.

Kommt auf die Musik an, geistliche Musik darfst du in einer richtigen Kirche spielen