Makeup als pflicht auf dem arbeitsplatz? Rechtlich überhaupt erlaubt?

2 Antworten

er darf es vorschreiben wenn du in einer speziellen Branche arbeitest (aka im Kosmetikbereich, als Stewardess) Berufe wo du wirklich TOP aussehen musst (genauso wie dir als Bänker vorgeschrieben werden darf dass du einen Anzug trägst und du nicht im Sweatshirt reinflanieren darfst. Also so wie dich der Kunde erwartet so musst du aussehen). Und wie üblich gilt - wer nicht mit den Anweisungen des Chefs zurechtkommt bzw sich zu "Unrecht" wehrt der fliegt halt irgendwann. Um welchen Berufsbereich geht es denn in deiner Vorstellung? Jemand der als Sachbearbeiter in einem Großraumbüro hockt, ist ja in einem ganz anderen Umfeld als jemand in einer Schönheitsfarm ;)

Also das mit stewardess wusste ich schon. Aber so allgemein. z.b. Bank, irgendeine werbe argentur, büro,...

@SuperGirl222

Ne, da gibts rein von der rechtlichen Seite keine Vorschrift das akzeptieren zu müssen (bei der Stewardess auch nicht. In solchen Berufen is das nur idR im Vertrag verankert dass man sich um sein Äußeres kümmern muss)...aber mitm Chef steht man dann halt auf Kriegsfuß :( Kündigungsgrund etc darf sowas natürlich auch nicht sein (offiziell nicht)

Der Arbeitgeber darf eine grundlegende Kleiderordnung festlegen wenn A: der Mitarbeiter einen repräsentativen Job hat B: mit Kunden im direkten Gespräch arbeitet.

dazu gehören das abdecken oder entfernen von Tattoos das verbieten von Piercings die Kleidung aber in gewissen Maße auch Makeup. Einschränkung: die Makeup Vorschrift des unternehmen sollte sich auf das mindeste beschränken d.h. keine auffälligen Farben wie Lippenstift sondern höchstens etwas Tang Anpassung. das heißt dann: "der Mitarbeiter hat ordentlich und gepflegt zur Arbeit zu erscheinen"

generell kommt so was aber eher umgekehrt vor nämlich dass das der Chef zu starkes Makeup verbietet.