Sperrfläche bei Autobahnausfahrt überfahren?

7 Antworten

Nun, ich meine, dass man eine Ausfahrt erst sehr spät erblickt, ist wohl (fast) jedem schon mal passiert. Natürlich darf eine Sperrfläche nicht befahren werden. Aber Du hast trotzdem - der Situation angemessen - richtig reagiert, weil Du nicht brüsk und andere Autofahrer behindernd auf die andere Spur gewechselt hast, sondern trotz dieser unangenehmen Situation darauf geachtet hast, dass Du keinem anderen die Vorfahrt nimmst. Daher ist es sicher das kleinere Uebel, eine Sperrfläche mal zu überfahren als einen Unfall zu provozieren.

Dass Du nun wegen diesem Vergehen eine Anzeige kriegst, halte ich für sehr unwahrscheinlich, denn man sollte ja immer auch ein bisschen den gesunden Menschenverstand walten lassen. Dass der andere bös geguckt hat, sollte Dich nicht beunruhigen. Denn wie hätte er Dein Kennzeichen abgelesen haben können, wenn er Deine Absicht, ebenfalls abzubiegen, offensichtlich erst sah, als er sich auf gleicher Höhe mit Dir befand. 

Zu 99% wird nichts passieren, aber ich hoffe, du ziehst deine Lehren daraus und fährst zukünftig aufmerksamer. Ich hasse nichts mehr als Autofahrer die verpennen, wenn eine Spur aufhört oder Verzweigung kurz bevor steht und die dann noch schnell vor einem die Spur wechseln und einen ausbremsen.

Das habe ich eindeutig!!

Wie die anderen hier schon schreiben, das passiert jeden Tag und hat keine Folgen. LG

Nun kenne ich Schweizer Verhältnisse nicht. Vermutlich kannst Du aber darauf hoffen, dass der Fahrer des Fahrzeugs keine Anzeige macht. Meine Erfahrung geht dahin, dass meistens keine Anzeige erfolgt, so lange kein Unfall passiert.

Mir ist einmal an einer Auffahrt ein "Geisterfahrer" entgegen gekommen. Ganz automatisch bin ich ihm ausgewichen. Um mir die Autonummer zu merken oder gar aufzuschreiben, war ich viel zu aufgeregt. (Ich hätte wohl auch keine Anzeige erstattet, wenn ich überhaupt die Gelegenheit gehabt hätte, die Nummer aufzuschreiben.)

Ich glaube, das ist jedem schon Mal passiert. Lg aus Bern :)