Muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn begründet sein?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Schilder können natürlich erst als Allerletztes abgebaut werden, wenn die Baustelle komplett geräumt ist.

Wenn die Baufirma dann terminlich so eingespannt ist, dass sie das nicht zeitnah hinbekommt, dann stehen die Schilder eben auch mal ein paar Tage oder auch Wochen länger da als die Baustelle, auch wenn sie nicht mehr notwendig wären.

Und solange die Schilder da stehen, so lange sind sie auch gültig, leider ...

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Außerdem: oftmals hat man als Laie zwar den Eindruck, dass die Baustelle "fertig" und damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr nötig ist, tatsächlich ist aber noch irgendwas da, was die Begrenzung sinnvoll macht.

Ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Beton-Bauteile werden oft schon nach wenigen Tagen ausgeschalt und darauf weiter gearbeitet, der Laie denkt, dieser Beton ist "fertig" - tatsächlich ist er aber erst eingeschränkt belastbar, Beton erreicht seine Nennfestigkeit erst nach 28 Tagen und kann erst dann voll belastet werden.

So könnte ich mir im Straßenbau z. B. vorstellen, dass ein neuer Fahrbahnbelag nach ein paar Tagen zwar bereits befahren werden kann, aber für höhere Geschwindigkeiten noch keine ausreichend Griffigkeit hat, und sich diese erst später einstellt. (K. A. ob's so was gibt, könnte ich mir aber eben vorstellen.)

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Anders gesagt: in den allermeisten Fällen hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung einen Grund, auch wenn man den als Verkehrsteilnehmer nicht immer erkennt.
Wobei ich auch organisatorische Probleme als Grund akzeptiere.


Fakt ist, das Schild hat gestanden und damit Gültigkeit. solche Schilder sollte man ernst nehmen. Sei Froh dass es nicht mehr war. Zahlen und du bist raus. 

Das ist kein Gebot, sondern eine Tatsache. Du warst schneller und hast es wohl übersehen. Schilder sind immer an beiden Seiten zu sehen.

 sozusagen kann ich ja nichtmal was dafür, bin bestimmt in dem Moment als das Schild kam an nem LKW vorbei

Sicher kannst Du da was dafür, aus diesem Grund ist eine solche Beschilderung auf Autobahnen auf beiden Seiten...

Auch hier ein Danke für die hilfreiche Antwort, absolut klasse auf die Frage eingegangen...*ironie aus*

@Niki8996

Wieder so jemand der alle mit einem Pfeil nach unten bewertet wenn die Antwort nicht seiner Erwartung entspricht...

Denn zum Teil bin ich ja auf Deine Frage eingegangen.

Zur Erinnerung für Dich an Deinen eigenen Text, Du schreibst:

Denn falls ja würde ich dagegen vorgehen

Siehste, somit habe ich teils Deine Frage beantwortet, denn selbst wenn die Beschränkung ohne Bestand wäre, könntest Du auch nicht dagegen vorgehen, weil die Schilder beidseitig sind.

Bzw. Du widersprichst Dich selber in Deiner Frage, denn wenn die Beschränkung ohne Bestand wäre, bräuchtest Du Dich nicht rechtfertigen mit dem angeblichen LKW und deshalb dem angeblichen übersehen des Schildes.

Auch ist Deine Frage eigentlich völlig sinnlos, Du schreibst:

ja ich weiß ich bin daran Schuld

warum willst Du dann dagegen vorgehen, wenn Du weißt Du bist Schuld?

Selbst wenn die Beschränkung keinen Bestand haben sollte und auf Dein Klagen nun aufgehoben wird, bestand sie aber dennoch zum Zeitpunkt als Du geblitzt wurde und Du kannst rumdrehen was Du willst, zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung standen da die Schilder und Du warst zu schnell.

Wie Du merkst, widersprichst Du Dich in Deiner Frage ja selber, zudem wirfst Du mir vor nicht auf Deine Frage einzugehen, obwohl ich es ja teils gemacht habe. Schade dass man eine Frage nicht mit einem Pfeil nach unten bewerten kann, der wäre Dir jetzt sicher. Aber was solls, es gibt nunmal solche und solche...

Sie haben sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß der vorhandenen Beschilderung zu halten! - sonst nichts!

Ihnen sollten übrigens die Punkte in Flensburg mehr zu denken geben als der "schnöde Mammon". Die Punkte kosten Sie irgenwann ggfs.  mal den Führerschein!

Begründungen für die Rechtmäßigkeite vorgeschriebener Geschwindiglkeiten sind nicht erforderlich, auch wenn dies manchmal zu erkennen sind wie z.B. der schriftliche Zusatz:

Tempo 80 bei Nässe

Falsch, jede verkehrsrechtliche Anordnung ist zu begründen. Manche Behörden nehmen das auch sehr ernst. Viele leider nicht...

@huste

Nicht gegenüber einem Verkehrsteilnehmer. Der hat sich schlicht an die vohandene Beschilderung zu halten! Ansonsten gibt es ein Bußgeld oder der Lappen ist je nach der Schwere des Vergehens  futsch! - Nun philosophieren Sie mal nichts daher, was an der Fragestellung völlig vorbei geht.

Ja, jedes Verkehrsschild muss gesetzlich begründet sein. Da man im Vorbeifahren die offizielle Begründung nicht mitgeteilt bekommt, kannst du als Verkehrsteilnehmer nicht entscheiden welches Schild vergessen wurde und welches seine Daseinsberechtigung hat.

Zumindest aus der Presse (muss also nicht der Richtigkeit entsprechen) habe ich in einem ähnlich Fall erfahren, dass in einem Klageverfahren wenn dann nur das Schild für Ungültig erklärt wird und abgebaut werden muss. Die vorherigen Verstöße werden dennoch geahndet.

Das ist richtig: Auch eine rechtswiedrige Anordnung ist skuriler weise gültig und kann verfolgt werden. Das verstehen nur Juristen...

Wurde das Schild allerdings übersehen, weil es an der Autobahn nur auf der einen Seite stand, bestehen gut Chancen, dass man um den "Strafzettel" herum kommt. Allerdings wäre das zumindest glaubhaft zu machen.