Gilt das Rechtfahrgebot auch in der Stadt?

7 Antworten

Nach § 7 Abs. 3 StVO kann in geschlossenen Ortschaften der Fahrstreifen frei gewählt werden. (Außer auf Stadtautobahnen.) Man kann also sagen, daß das Rechtsfahrgebot in der Stadt nicht gilt.

Richtig DH

DH

Das Rechtsfahrgebot gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, nicht in der Stadt

Das Rechtsfahrgebot gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Ohje, gilt natürlich auch auf Bundesstraßen oder sonstigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

nicht in der Stadt

Auch in der Stadt gilt natürlich das Rechtsfahrgebot, lediglich Kraftfahrzeuge bis 3,5 zgM dürfen den Fahrstreifen dort frei wählen.

Nein, nur außerhalb.

Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur auf der Autobahn, es gilt überall -also auch in der Stadt- und für Jeden. Selbst Fußgänger und Radfahrer sollten sich daran halten (auch wenn sie das leider nur in den seltensten Fällen tun)

leider falsch ...ungenügend, setzen :-)

so, §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Fz. müssen Die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die techte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. das heißt: auf Deutschlands Straßen gilt erstmal das Rechtsfahrgebot, innerhalb geschlossener ortschaft, mit mehr als ein Fahrstreifen pro richtung dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5to den Fahrstreifen frei wählen. dieses gilt nicht für Krqaftfahrzeuge über 3,5to. Diese dürfen nur dann den linken Fahrstreifen benutzen wenn sie links abbiegen wollen. Krafträder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Quelle: Straßenverkehrsrecht §2, §7