Speed-Dating storniert - Wie bekomme ich mein Geld zurück?

5 Antworten

Eine postalische Adresse gibt es, aber um einfach mal dorthin zu fahren würde ich mehr als 19€ Fahrtkosten benötigen und ob ich dann jemanden antreffe, wäre auch fraglich.

Wieso willst Du dorthin fahren? Setze dem Unternehmen eine Frist und drohe mit Strafanzeige. Wenn die Frist ergebnislos verstrichen ist, erstatte Anzeige. Die bringt Dir Dein Geld zwar nicht wieder, aber viele windige Geschäftsleute lassen sich dadurch beeindrucken.

Ein Mahrverfahren, wie u.a. vorgeschlagen, ist fast so teuer wie Deine 19,--.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:24

Wenn ich jetzt gleich um die Ecke wohnen würde, dann wäre ich sicher mal hingefahren, um zu sehen, ob man unter dieser Adresse überhaupt jemanden antrifft. Und wenn ja, dann lassen sich solche Dinge in einem persönlichen Gespräch immer einfacher klären als per Mail.

Aber es ist ja schon ein fragwürdiges Verhalten, wenn man niemanden von denen telefonisch erreichen kann.

Ifm001  11.07.2018, 08:32
@Franz577
Und wenn ja, dann lassen sich solche Dinge in einem persönlichen Gespräch immer einfacher klären als per Mail.

In solchen Fällen eher nicht.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:36
@Ifm001
In solchen Fällen eher nicht.

Warum nicht? Ich würde ihnen dann einfach die Mail unter die Nase halten und die Erstattung der Gebühr verlangen.

Würde man mir dies verweigern, würde ich an Ort und Stelle die Polizei rufen.

Ifm001  11.07.2018, 13:25
@Franz577

Dazu muss man dir dann erstmal aufmachen und sich dir als der Verkäufer offenbaren. Und selbst wenn, endet das eher in Vertröstungen, schlimmstenfalls in dem lautstarken Austausch von rechtlichem Halbwissen.

Die Polizei ist nicht Ansprechpartner für zivilrechtlichliche Dinge und für die Betrugsanzeige wirst Du an die Dienststelle verwiesen.

"Bestenfalls" kommen da eher Anzeigen auf dich zu (Hausfriedensbruch, Ruhestörung, ...)

... und dich bringt das überhaupt nicht weiter, weil sich mündliche Aussagen nur schwer beweisen lassen.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 13:50
@Ifm001
Dazu muss man dir dann erstmal aufmachen und sich dir als der Verkäufer offenbaren.

Warum Verkäufer?

"Bestenfalls" kommen da eher Anzeigen auf dich zu (Hausfriedensbruch, Ruhestörung, ...)

Sofern man mich freiwillig reingelassen hat, würde Hausfriedensbruch schon mal ausscheiden. Und Ruhestörung könnte ich jetzt ebenfalls nicht nachvollziehen, sofern ich keinen Lärm mache.

und dich bringt das überhaupt nicht weiter, weil sich mündliche Aussagen nur schwer beweisen lassen.

Auf mündliche Aussagen bin ich ja gar nicht angewiesen, wenn mir bereits eine schriftliche Zusage über die Erstattung der Gebühren vorliegt.

Ich würde dann lediglich die Einhaltung dieser Zusage fordern bzw. nachfragen, woran die Überweisung denn scheitert.

Ifm001  11.07.2018, 17:29
@Franz577

Alles klar, deine nicht sehr auspräge Lernfähigkeit hast Du nun ausreichend aufgezeigt. Bzgl. der umgangssprachlichen Verwendungsart von rechtsrelevanten Begriffen hatte (nicht nur) ich schon hingewiesen.

Es geht um die Eskalation, die bei solchen Besuchen (ungewollt) entsteht ... und dass es eskalieren würde, erscheint bei deinem hierzuthread aufgezeigten Verhalten noch wahrscheinlich. Zudem überschätzt Du die Beweiskraft einer E- Mail im Allgemeinen sowie im konkreten Inhalt.

Wie auch immer ...es ist alles zur Frage beantwortet. Wenn dir das Resultat nicht gefällt, musst Du selber mit klarkommen ... und nun troll dich bitte.

Franz577 
Fragesteller
 12.07.2018, 08:42
@Ifm001

Dass ich mich trollen soll, lasse ich mir von niemandem sagen. Nur damit wir uns da mal klar verstehen...

Und da muss man kein Experte sein, um beurteilen zu können, daß es kriminell ist, wenn man Geld einbehält, das einem nicht zusteht!

Aber trotzdem danke für deine Hinweise, ich weiss jetzt schon, was zu tun ist...

Setz die Leute erst einmal in Verzug. Also ein Brieflein schreiben, Sachverhalt rein, Frist setzen (10 Tage sollten genügen) und ab damit per Einwurfeinschreiben.

Wenn dann nichts passiert, kannst Du überlegen, ob Du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten willst. Das kannst Du online machen, musst aber die Kosten erst einmal vorstrecken. Wenn bei der Firma noch was zu holen ist (sie also nicht insolvent), dann bekommst Du die mit allen Auslagen wieder zurück. Das ist Dein Risiko dabei,

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:44

Ok, das werde ich mal so machen. Ich versuche es jetzt erst mal noch per Mail.

Postalische Adressen sind im Internet zwei zu finden, wobei man vermutlich die aus dem Impressum verwenden sollte, oder?

Gibt es da irgendwelche Fristen, die bei so einem Mahnverfahren zu beachten sind und wie leitet man ein solches ein? Kann ich das selber machen oder brauche ich dafür einen Anwalt?

tinalisatina  11.07.2018, 08:53
@Franz577
wobei man vermutlich die aus dem Impressum verwenden sollte, oder?

Ja, wenn nicht geschrieben steht, dass Buchhaltung eine andere hat.

Gibt es da irgendwelche Fristen

drei Jahre zum Jahresende

wie leitet man ein solches ein?

Ganz einfach via Internet: https://www.online-mahnantrag.de/

Kann ich das selber machen

ja.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 10:30
@tinalisatina

Mit den Fristen meinte ich, ob ich mich an eine gewisse Frist halten muss bzw. ab wann besteht ein Verzug? Nachdem eine von mir gesetzte Frist verstrichen ist?

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 10:40
@tinalisatina
Ganz einfach via Internet

Danke für den Hinweis! Und welches Mahngericht wäre dann für mich zuständig?

Das in dem Bundesland, in dem ich selbst wohnhaft bin oder in dem der Schuldner ansässig ist?

tinalisatina  11.07.2018, 15:31
@Franz577

Entscheidend für die mahngerichtliche Zuständigkeit ist ausschließlich, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk der Wohn- oder Firmensitz des Gläubigers ist.

Also Dein Wohnsitz ist ausschlaggebend.

Mail schreiben und Frist setzten.

AGBs lesen ob du wirklich dein Geld zurück bekommst.

Ansonsten dir entweder den ganzen stress mit Anwalt/Mahnung usw machen oder eben auf die 19€ verzichten.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:21

Naja, wenn mir schon vom Veranstalter eine Mail vorliegt, in der er mir meine Stornierung bestätigt und die Erstattung der Teilnahmegebühr zugesichert hat, dann erübrigt sich das.

Abgesehen davon steht in den AGB, daß bei einer Stornierung 72 Stunden vor dem Termin eine Stornierung möglich ist und die Teilnahmegebühr dann auch erstattet wird.

Wüsste auch nicht, mit welchem Recht diese bei Nichterbringung einer Leistung einbehalten werden könnte.

Recherchiere im WWW, ob es weitere diesartige Beschwerden über den Anbieter gibt. Ggf. mit den anderen Beschwerdeführern in Kontakt treten und mit denen zusammentun.

Falls sich da nichts findet, als Lehrgeld abschreiben.

Andernfalls anzeigen und bei der zuständig Aufsichtsbehörde melden. Das bringt dir nur bedingt dein Geld zurück.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob Du einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung hast. Davon gehe ich allerdings bei der beschriebenen Konstellation aus.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:34
Recherchiere im WWW, ob es weitere diesartige Beschwerden über den Anbieter gibt.

Gibt es.

Ggf. mit den anderen Beschwerdeführern in Kontakt treten und mit denen zusammentun.

Schwierig, wenn man keine Kontaktdaten von diesen Personen hat.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob Du einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung hast. Davon gehe ich allerdings bei der beschriebenen Konstellation aus.

Habe ich definitiv, da

  1. keine Leistung erbracht wurde
  2. es die AGB besagen
  3. mir besagte Mail des Veranstalters vorliegt

Du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Rentiert sich halt nicht.

Oder aber bei bestehender Rechtsschutzversicherung kannst du dir einen Anwalt empfehlen lassen.

Ach ja...es sollte weder Unterschlagung noch Betrug sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:26

Ok, aber was ist es dann, wenn eine zugesicherte Erstattung nicht erfolgt?

Kriminell wäre es doch in jedem Fall.

Sicher ist der Betrag gering, aber ich bin ja bestimmt nicht der Einzige mit diesem Problem. Und wenn das bei vielen Tausenden Leuten so gemacht wird und niemand klagt, weil es sich nicht lohnt, dann kommt da schon was zusammen.

Und das kann es ja nicht sein, oder?

qugart  11.07.2018, 08:35
@Franz577

Nein, das ist fürs erste nicht kriminell.

So eine Rückerstattung kann auch schon mal eine Weile dauern.

Fristsetzung, gerichtliches Mahnverfahren, Anwalt,....mannigfaltige Möglichkeiten.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:38
@qugart

Welche Wartezeit wäre denn dann noch vertretbar bzw. ab wann würde es kriminell werden?

Wie gesagt, in der Mail ist von einer "umgehenden" Erstattung die Rede.

Was ist bei dir "umgehend" bzw. wann kann man nicht mehr von "umgehend" sprechen?

Inzwischen sind bereits 4 Wochen vergangen und das ist in meinen Augen nicht mehr "umgehend".

qugart  11.07.2018, 08:44
@Franz577

In deinen Augen vielleicht nicht.

Setz denen eine Frist und leite dann das gerichtliche Mahnverfahren ein. Oder (auch wenn ich es schon ein paar Mal erwähnt habe) wende dich an einen Anwalt.

Franz577 
Fragesteller
 11.07.2018, 08:46
@qugart
In deinen Augen vielleicht nicht.

Und in deinen bzw. was verstehst du unter "umgehend"?

Setz denen eine Frist und leite dann das gerichtliche Mahnverfahren ein. Oder (auch wenn ich es schon ein paar Mal erwähnt habe) wende dich an einen Anwalt.

Da du hier "oder" schreibst, gehe ich davon aus, daß man zum Einleiten des Mahnverfahrens keinen Anwalt benötigt. An wen müsste man sich dann wenden?