Unterschlagung durch Ex-Freund, was tun um das Geld zurück zu bekommen?

5 Antworten

Also - Deine Freundin kann das Darlehen fällig stellen ( so es das noch nicht ist) in dem sie es schriftlich und nachweisbar mit einer angemessenen Frist (4 Wochen) kündigt.

Anschließend, falls keine Zahlung erfolgt, kann sie, und das ist der allergünstigste Weg weil ohne Rechtsanwalt und zu geringen Gebühren möglich, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.

Widerspricht der Schuldner nicht, hat sie schon mal einen Titel, aus dem heraus sie 30 Jahre vollstrecken könnte.

Vielen Dank schonmal an alle für die qualifizierten Antworten. Dann werden wir uns nun an die Fälligstellung des Darlehens machen, um uns im Anschluss daran an das Amtsgericht wegen des Mahnbescheids zu wenden   :-)

was für zivilrechtliche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen

Entweder

  • das gerichtliche Mahnverfahren oder
  • die Zivilklage

Eine Rechtsschutzversicherung hat sie bisher nicht und ich vermute, dass
dieses Ereignis nicht abgedeckt wäre, wenn sie heute eine abschließen
würde (?).

Man kann nur zukünftige Schadenereignisse versichern.

Unsere Fragen dahingehend: Lohnt es sich in einem Fall wie diesem, mit dem hinzuziehen eines Anwalts?

Wirtschaftlich gesehen vermutlich nicht. Ich gehe mal sehr davon aus, dass der Mensch pleite ist und aufgrund dessen Straftaten begangen hat.

An Stelle deiner Partnerin würde ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, denn bei diesem Hintergrund des Ex-Partners wird er das Geld niemals freiwillig herausrücken, auch nicht mit bestehendem Darlehensvertrag und Schuldscheinen. Hier müssen andere Maßnahmen ergriffen werden und der Rechtsanwalt wird euch diese aufzeigen.  Im übrigen wird der Ex-Partner auch die entstehenden Anwaltskosten tragen müssen.

Müssen aber nicht können.

Ihr könntet auch selbst einen Mahnbescheid erstellen (vorher aber nochmal mit Frist die Forderung fällig stellen). Dann bezahlt man "nur" die Gerichtskosten. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, beantragt man den Vollstreckungsbescheid. Wenn auch da kein Widerspruch kommt, hat man wenigstens mal die Verjährungsfrist unterbrochen und hat einen 30-Jahre gültigen Volltreckungstitel. Mit dem kann man immer wieder mal einen Gerichtsvollzieher beauftragen, zu schauen, ob es was zu holen gibt.

Kommt aber ein Widerspruch (jeweils 2 Wochen Zeit für), geht das normalerweise dann in das streitige Verfahren über und man sollte dann einen Anwalt nehmen, denn nun geht das vor Gericht.

Außerdem werden schon wichtige Angaben im Mahnbescheid angegeben die im Verfahren zuerstmal übernommen werden. Deswegen sollte man den vollständig, wahrheitsgemäß und richtig ausfüllen.

Gibt im Internet viele Hilfen dazu.

Wenn der Schuldner eh noch viele andere Schulden am Laufen hat, dann wird der vermutlich pleite sein. Dann bringt es auch nichts, dass die Kosten ihm auferlegt werden, denn zahlen kann er sie nicht. D.h. alle Kosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten sind zuerst einmal von euch als Gläubiger und Kläger zu bezahlen und ihr könnt dann schauen, wie ihr die erstattet bekommt. Oftmals aussichtslos, erst recht bei Leuten die auch schon verurteilt wurden - die wissen wie das geht.

Aber 30 Jahre sind lang, das würde ich wenigstens versuchen, sonst verjährt ja alles nur.


Der gerichtliche Mahnbescheid ist eine feine Sache und geht online. Hast du den Vollstreckungsbescheid, dann gibt es 2 Möglichkeiten. Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung.

Wenn der Schuldner angeblich pleite ist, dann bestellt man keinen Gerichtsvollzieher, sondern beantragt eine Lohnpfändung. Man benötigt dafür die Anschrift des Arbeitgebers und die Bankverbindung vom Schuldner. Erkundige dich beim zuständigen Amtsgericht.

Wenn der schon mal im Gefängnis saß und immer noch etliche Anzeigen gegen ihn laufen, dann wird er bald wieder im Gefängnis hocken. Dazu kommen noch andere mit ausstehenden Forderungen vor euch in der Schlange.

Ihr könnt einen Anwalt beauftragen. Viel Hoffnung kann sich deine Freundin aber nicht machen ihr Geld bald wieder zu bekommen. Der Anwalt stellt nur sicher, dass die Schulden offiziell anerkannt werden und dass dein Anspruch auf Rückzahlung nicht verfällt.

Dazu kommen noch andere mit ausstehenden Forderungen vor euch in der Schlange.

Das gibt es allenfalls bei Grundbuchgesicherten Schulden, sonst aber nicht. Wer zuerst kommt mahlt zuerst heißt es da, egal wie alt die Titel sind.

@Akecheta

Das ist richtig. Man muss sich nicht "hinten anstellen". Es ist aber wohl so, dass die anderen schon wesentlich weiter sind was ihre Forderungen angeht, wenn die Freundin der Fragestellerin davon weiß. Die werden vermutlich schon mehrmals Mahnungen raus geschickt und evtl. ein Inkassobüro beauftragt haben.

So wie sich das liest wird aber wohl keiner der Geschädigten sein Geld so bald wieder sehen, wenn überhaupt.