Sparkasse Kontoauszüge von vor 3 Jahren?
Hallo,
ich habe das problem das meine sparkasse für die kontoauszüge von bis vor 3 jahren pro monat 30€ haben möchte.Ein Mieter bei mir hat nur unregelmäßig gezahlt, und ich habe nicht mehr alle auszüge um dies vor gericht nachweisen zu können.Ist es möglich das die bankangestellten gezielt nach dem namen des mieters suchen können und ich dann nur die auszüge nachbestellen muss wo er nicht gezahlt hat.Also wenn ein monat den namen des mieters nicht enthält wüsste man ja das ich nur den auszug von diesem monat brauche, das würde mir dann einiges an kosten ersparen.Ist dies möglich, wenn ich mit meinem bankberater spreche oder ist das gar nicht als Leistung vorgesehen bei der Sparkasse?Ist es noch anders möglich evtl. die kosten der auszüge auf den mieter abzuwälzen oder das das gericht diese kosten übernimmt?
10 Antworten
Kann es sein dass du da was falsch verstanden hast? da kämen ja pro Jahr 360,-€ raus für 3 Jahre also fast 1000,-€ Und das für ein paar Kopien??!
Wudern würds mich aber nicht, irgendwo müssen sie Geld verdienen. Wie lange biste schon Kunde bei der Sparkasse?, da sollte es doch sowas wie eine Kulanzregelung geben.
Mir schickt die Commerzbank jeden Monat kostenlos Auszüge obwohl ich onlinebanking habe.
Die Kosten auf den Mieter abwälzen geht nicht weil deine Auszüge haste selber verbummelt und nicht er.
Ich hab bei der Sparkasse mal 10 Euro für einen Jahrgang bezahlt. Ist aber schon ne Weile her.
Frag das bei der Sparkasse.
Meines Wissens werden die dir die Gesamtauszüge zur Verfügung stellen, die Sucharbeit darfst du dann machen.
Die entstehenden Kosten kannst du vor Gericht geltend machen, wenn der säumige Mieter zur Zahlung verdonnert wird. Einfach entsprechenden Antrag stellen!
Ich frag mich: wieso sollte der Mieter diese Kosten übernehmen, wenn der Frager es versäumt, seine Auszüge aufzubewahren, was einfach normal ist und sogar Pflicht?
Wäre der Mieter nicht säumig geworden, wäre eine Ermittlung nicht nötig.
Und seit wann ist die Aufbewahrung von Kontoauszügen PFLICHT? Hast du da ein gesetz gefunden?
https://www.arag.de/auf-ins-leben/selbststaendigkeit/aufbewahrungsfristen/
Auf die schnell das. Für mich ist das ganz normal, sowas aufzubewahren! Und ein Vermieter ist doch in dem Fall keine Privatperson mehr?
ja, Gesetz nicht, jedoch die Abgabenordnung > https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
Die AO gilt für Gewerbetreibende.
Eine Privatperson, die in ihrem Haus eine Wohnung vermietet, ist nicht automatisch Gewerbetreibende/r.
das geht aus der Frage nicht hervor, daher ist FS für mich Gewerbe; auch eine Privatperson muss die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben , aber egal, er will etwas und hat auch als Privatperson eine Aufbewahrungsflicht
Frage einfach. Ich denke aber nicht, dass das möglich ist. Die Kosten kannst Du natürlich nicht abwälzen
DU bist als Vermieter in der Pflicht, die Kontoauszüge aufzubewahren.
Ich bin Privatperson und hebe meine Kontoauszüge 4 Jahre auf.
das ist noch günstig. Bei Nachforschung bei auf Mikrofilm hinterlegten Auszügen sollte ich bei unseren Sparkasse Bielefeld auch 80 € zahlen, zumal man noch suchen mußte. Das war aus 2011
Wichtiger Kontoauszug zur Rückzahlung an die Arbeitsagentur
30 € pro Kontoauszug wohl gemerkt, weil der Aufwand schon groß ist
Ich denke nicht, warum sollten sie das tun? Die Gebühren sind Pauschalgebühren für das Heraussuchen und nicht für das Ausdrucken. Frag persönlich bei Deiner Sparkasse.
Ganz sicher aber wirst Du selbst die Kosten tragen müssen. Du bist verpflichtet, die Kontoauszüge aufzubewahren.
Ich denk auch, da ist was falsch. Vorstellen könnte ich mir einmalig 30 Euro.
Wenn man onlinebanking macht, kann man eigentlich sogar online den Zeitraum einsehen und es kostet gar nix.