Sparkasse - Rückbuchung von ungedeckten Beträgen was nun?

7 Antworten

Die rechtliche Seite besagt, dass die Bank bei nicht ausreichender Deckung eigentlich den Kontoinhaber informieren muss, damit er Gelegenheit erhält noch für ausreichende Deckung zu sorgen.

In der Praxis erfolgt dies aber kaum, da der Aufwand hierfür für die Banken zu gross ist. Wenn deine Mutter den Betrag überwiesen hat, kannst Du davon ausgehen, dass er am nächsten Tag auf Deinem Konto eingeht. Schau mal in ältere Kontoauszüge, wann der Telefonanbieter bisher immer abgebucht hat, dann kannst Du ersehen, ob es Probleme geben kann

Von Seiten des Telefonanbieters wirds jetzt wohl keinen Ärger geben die wissen ja bescheid und haben ihr Geld. Normalerweise gabs da auch noch nie Probleme, allerdings hatte ich die Tage ein paar unvorhergesehene Ausgaben die mein Konto stark strapaziert haben -.-

wo besagt die rechtliche Seite das? Da würde mich mal ein § interessieren...

@Ilikethat87

Einen Paragraphen kann ich Dir jetzt nicht nennen, aber dies hat sich durch die eingängige Rechtssprechung in den letzten Jahren so ergeben. Da gibt es entsprechende Gerichtsurteile.

Ist genau so wie bei den Kosten für eine Lastschriftrückgabe "Mangels Deckung". Hier war es üblich, dass die Banken dem jeweiligen Kontoinhaber entsprechende Kosten in Rechnung stellten. Dies wurde den Banken aber zwischenzeitlich untersagt, entsprechend ergangener Gerichtsurteile.

@Frankishsoul1

dann gibst mir aber bitte wenigstens die "entsprechenden Gerichtsurteile"...

Für die Deckung hat der Kontoinhaber selbst zu sorgen, die Bank muss nur darüber informieren, wenn eine Buchung mangels Deckung zurückgegangen ist.

Bearbeitungsgebühren etc für so eine Information ist nicht mehr erlaubt, das ist vollkommen richtig. Porto darf aber verlangt werden btw.

1-3 tage .. je nach bank

Ah okay, das ist doch mal ne Aussage - dankeschön!

Warum rufst du nicht die Sparkasse an und sagst denen "pass auf, das kommt ne Lastschrift, aber auch gleichzeitig eine Gutschrift, bitte nicht zurück buchen" ?

Das machen meine Kunden auch manchmal, wenn die wissen, dass sich das überschneiden könnte. Das ist dann eigentlich machbar.

bei Internetbanken etc gehts natürlich nicht, aber Sparkassen und wir Volksbänker lassen da eigentlich immer mit sich reden.

Ansonsten kann das ganz flott gehen, dass die LS mangels Deckung zurückgeht. Binnen eines Tages in der Regel, denn der Berater darf eine Lastschrift maximal zwei Tage später mangels Deckung zurückgeben. Länger dürfen die sich nicht Zeit lassen

Es geht jetzt eigentlich nur um den quasi "fälschlich" abgebuchten Betrag von Unitymedia - da meine Mutter das Geld ja nicht auf mein Konto sondern direkt dahin überwiesen hat. Die haben also jetzt ihr geld aber da deren Einzug automatisch am nächsten Tag erfolgt konnten die daran nichts mehr ändern..Allerdings sollte ich vieleicht doch noch bei der SSK vorsprechen damits keinen Ärger gibt wegen dem Minus auf meinem Konto - dankeschön

@LauraG9111

ach so ok, dann habe ich das missverstanden. Du kannst aber auch bei der Sparkasse anrufen und sagen, dass die die Lastschrift bitte wegen Widerspruchs zurückbuchen möchten. Das geht auch. dann buchen die dir das Geld wieder auf dein Konto.

Das dauert meist nur 1 bis 2 Werktage,dann wird es deinem Konto wieder gut geschrieben,mit 2 € Bearbeitungsgebühr pro Auftrag !

Wenn also deine Mutter das Geld an deinen Anbieter überwiesen hat,zahlst du nur diese 2 € für die Bank. Von deinem Anbieter wird da für 1 Tag Überziehung keine Mahngebühr kommen.

Die versuchen´s- wenn nicht gedeckt, dann war´s das. Und genauso schnell wie eine Überweisung läuft, genauso schnell siehts Du die geplatzte Lastschrift.

Ja die haben auch schon gesagt das sie das so schnell nicht ändern können und ersteinmal trotzdem ne Abbuchung erfolgt - ist halt nur blöd wenn das Konto im Minus steht deswegen die Frage wie lang das jetzt so bleibt - danke :)