falsche Abbuchungen 1&1 - außerordentliche Kündigung

2 Antworten

Du kannst eine Einzugsermächtigung vielleicht nicht rückgägnig machen (ob diese Klausel überhaupt vor einem Gericht bestand hätte ist fraglich), aber du kannst bei deiner Bank Lastschriftabbuchungen mindestens 8 Wochen danach noch zurückbuchen. Teilweise sogar länger.

Rechtsberatung ist hier bei GuteFrage.net verboten! Mit Strafrecht hat das überhaupt nichts zu tun. Wenn, dann läuft das unter Zivilrecht/Vertragsrecht. Dazu kannst du z. B. auf www.frag-einen-anwalt.de einen Anwalt befragen. Das kostet Minimum 25,- Euro. Die Frage ist aber: Lohnt sich das für einen Betrag von 4,99 Euro? Ein Anwalt lohnt sich meiner Meinung nach erst ab Sachen ab 500,- Euro aufwärts.

Grundsätzlich gilt: Rechnungen sind sofort zu prüfen wenn man sie erhält. Kontobewegungen sollte man mind. 1 pro Wochen überprüfen!

das Rückbuchen geht schlecht, da die Einzugsermächtigung bei 1 &1 Vertragsbestandteil ist. Aber du könntest die Rechnung immer schriftlich beanstanden, und die entsprechende Internet OPtion kündigen, laß dir den EIngang der Kü#ndigung schriftlich bestätigen. und dann sieh weiter.