Spaltkeil Tischkreissäge Gesetz?
Hallo! Mein Onkel ist Tischler und hat vor kurzem an einer Tischkreissäge eine lange Platte zugeschnitten. Die Platte rutschte ab und er griff in das Sägeblatt. Er hat sich in den Finger geschnitten, was man durch die Verwendung von einem Spaltkeil hätte verhindern können. Gibt es heutzutage ein Gesetz für Tischkreissägen einen Spaltkeil zu besitzen? Es gibt ja schon ein Gesetz über HKS, dass diese keinen Spaltkeil haben müssen, aber gilt das auch für eine Tischkreissäge? Würde mich sehr über einen Link zu diesem Beitrag freuen.
LG Jonas
3 Antworten
Spaltkeil und Schiebestock sind Pflicht an Tischkreissägen. Ein Gesetz im üblichen Sinne gibt es keines. Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
Viele Tischkreissägen zeigen Mängel auf, wenn die Besitzer notwenidge Wartungen unterlassen. Mitunter wird das Sägeblatt mit einem Holzklotz oder Brett gebremst,weil die Bremse der Tischkreissäge nicht mehr ausreichend funktioniert und das Sägeblatt endlos weiterläuft bis es von alleine zum Stehen kommt.
An vielen Tischkreissägen fehlt auch der Schiebestock, weil der irgendwann mal verlorenging. So passieren dann ganz schnell mal Unfälle mit erheblichen Folgen.
Deshalb bei der Nutzung von Tischkreissägen immer die Sicherheitseinrichtungen verwenden.
Das ist nicht Sache des Gesetzes sondern der Berufsgenossenschaft.
Da dein Onkel vermuntlich Gewerbetreibender ist, muss er die UVV (Unfallverhütungsvorschriften der BG anwenden)
Und ich denke, da wird bei Kreissägen generell der Spaltkeil drin stehen..müsstest du mal googlen.
Dieser Schiebestock ist in jedem Fall Pflicht, das weiß ich!
Er SOLLTE aber zur Verwendung in Reichweite sein..
von vorne kannst ganz leicht in das Blatt geraten, ob Keil und oberer Schutz vorhanden ist
nur wird der Schiebestock nicht immer verwendet