Was genau definiert die unterlassene Hilfeleistung?

5 Antworten

Unterlassene Hilfeleistung ist, wenn man in einer ernsten Gefahr fuer die Gesundheit der Person nicht Hilfe leistet, wenn man merkt, dass sie in Gefahr ist und Hilfe braucht. Merkt man es nicht, dann ist man schon mal raus, also wenn man nichts mitbekommen hat oder die Situation ganz anders eingeschaetzt hat. Und wenn einer nun nur vom Rad stuerzt, aber nicht ernsthaft verletzt ist, dem muss man auch nicht unbedingt helfen (nett waere es aber schon, zu fragen, ob alles okay ist). Auch wenn schon genuegend Helfer vor Ort sind, muss man nicht mehr eingreifen. Und auch nicht direkt, wenn man eine Gefahr fuer seine eigenes Sicherheit sieht, in dem Fall sollte man aber wenigstens unmittelbar die Polizei informieren.

Wenn nun eine Person vor Ort ist, dann kommt es drauf an, scheint die Person alles im Griff zu haben, dann braucht man nicht noch zu helfen. Ist die Person aber total hilflos, hat vielleicht kein Handy dabei, kein Verbandsmaterial, weiss nicht, was zu tun ist, dann sollte man natuerlich trotzdem helfen und sie unterstuetzen. 

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." StGB§ 323c

Das heißt also wenn du Kenntnis von einem Unfall in deiner unmittelbaren Umgebung hast, bist du verpflichtet zu helfen, mindestens aber musst du dich vergewissern was geschehen ist und ob jemand Hilfe benötigt.

Wenn du wirklich nichts von dem Sturz mitbekommen hast, kannst du natürlich nichts dafür, dass du weitergefahren bist.

Der Part "ihm den Umständen nach zuzumuten ist" wird gern vorgeschoben, wenn man nicht helfen möchte. Fakt ist aber, dass jeder in der Lage ist ein Telefon zu benutzen und einen Notruf abzusetzen bzw. den Verunfallten zu fragen ob alles ok ist, ihm eine Decke zu reichen oder auch mal einen Verband anzulegen/ den Verletzten zu betreuen. Damit ist mehr gemeint, dass z.B. kein "Normalo" einen Tubus legen kann, da er es nicht gelernt hat, oder dass niemand einen Menschen aus einem brennenden Auto ziehen kann, ohne sich selbst zu gefährden.

"andere wichtige Pflichten" sind auf keinen Fall den Bus zu erwischen oder pünktich zur Arbeit zu kommen. Beispiele für solche Pflichten sind z.B. Feuerwehrmänner/Polizisten auf dem Weg zu einem anderen Einsatz.

In deinem Fall hat die Frau Hilfe abgelehnt. Wenn ihr den Eindruck hattet, dass sie im Vollbesitz ihrer gesitigen Fähigkeiten ist ist das in Ordnung. Wenn ihr zum Beispiel Verletzungen seht, die die Frau aufgrund eines Schocks noch garnicht registriert hat, ist es auch in Ordnung ihr trotzdem zu helfen/ den Notruf abzusetzen ;) .

Gruß,

Justus

Praktisch perfekte Antwort. Danke!

"andere wichtige Pflichten" sind auf keinen Fall den Bus zu erwischen oder pünktich zur Arbeit zu kommen. Beispiele für solche Pflichten sind z.B. Feuerwehrmänner/Polizisten auf dem Weg zu einem anderen Einsatz.

Nicht nur. Das bezieht sich z.B. auch auf Personen, die in Begleitung von kleinen Kindern sind, wo sich ein Zielkonflikt zwischen Hilfeleistung und Aufsichtspflicht ergeben würde.

@RobertLiebling

Das ist in der Tat auch ein gutes Beispiel.

Liegt jedoch immer im Ermessen des Gerichtes, da sowohl "wichtige Pflichten" als auch die Aufsichtspflicht in keinem Gestz eindeutig beschrieben sind.

Wenn die Dame Hilfe ablehnt ist das ihr eigener Wille. Somit keine unterlassene Hilfeleistung. Ob die Dame zurechnungsfähig war kannst du als Laie nicht beurteilen. Im Zweifel (offensichtliche Anzeichen von Verwirrtheit, schleppende Sprache ect.)hättet ihr aber um ganz aus dem Schneider zu sein einen Notruf absetzen können.

Warum Laie? :P

@mybettername

Weil du die Antwort auf die Frage gekannt hättest als medizinische Fachkraft ;-) Laie war nicht böse gemeint sondern bezeichnet deinen rechtlichen Status in der Situation ohne medizinische Fachausbildung.

@sachlich123

Ah, ok. Danke für die Info

Wenn die Frau sagt das es geht und sie geistig 100% dabei ist, ist es Ok. Wenn die jetzt aber ne Platzwunde am Kopf hätte und sie die ganze Zeit nuschelt und man würde nicht helfen ist es unterlassene Hilfeleistung. Achte drauf ob die Opfer noch normal sprechen können. Wenn sie die ganze zeit nuschelnt unsicher sagt das es ihr gut geht, grhts ijr micht gut und helf dann.

PS: Nur mal um das zu sagen: Sie wollten helfen, aber die Frau meinte, es gehe schon.