Ist ein Gehfehler oder ein Bein stellen strafbar und wenn ja welche Strafe hat man zu erwarten?

2 Antworten

Wenn sich jemand verletzt dann wird der daraus entstehende Schaden ersetzt und es ist Körperverletzung

Dem Grunde nach wäre das eine versuchte Körperverletzung, m. E. eine einfache.

Wenn das Kind noch nicht strafmündig ist, läge es an der Schule und den Eltern, über eine Bestrafung zu entscheiden. Unberührt davon bleiben Schadensersatzansprüche des Verletzten, die Deliktfähigkeit beginnt im allgemeinen mit 7 Jahren.