Theoretisch dürfen Lehrer Schüler nicht rausschicken wegen der Verletzungsgefahr und Aufsichtspflicht oder?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein Lehrer einen Schüler rausschickt, muss er bedenken, ob es dem Schüler vom Alter und vom Entwicklungsstand her zumutbar ist. Ein jüngeres Kind sollte man demnach nicht alleine raus schicken, einem älteren Schüler kann man schon zutrauen, dass er sich im Schulgelände ohne Aufsicht aufhält.

Der Lehrer kann auch kaum vorhersehen, dass jemand in Ohnmacht fällt, es sei denn, es gab vorher schon Anzeichen dafür. Daher finde ich, dass man dem Lehrer hier keine Schuld geben kann.

Allerdings wäre ich dennoch vorsichtig mit einer solchen Maßnahme, denn wenn zum Beispiel das Kind das Schulgelände verlässt und ihm dann was passiert, könnten die Fragen an den Lehrer schon eindringlicher werden.

Aufsichtspflicht beinhaltet keine 24 h Dauerbeobachtung. Wenn keine besonderen Umstände auf eine körperliche Unversehrtheit hinweisen ist das also kein Problem; selbst wenn es entsprechende Hinweise gäbe müßte sich der Lehrer nur in angemessenen Abständen dem Wohlbefinden des Schülers versichern. Ein Klassenverweis ist somit durchaus legitim.

Nein, das ist möglich. Aufsichtspflicht bedeutet nur, dass der Schüler sich beobachtet fühlen muss. Ab und zu Blick nach draußen reicht aus

Nein.

Es kommt auf das Alter des Schülers an.

Ein 6jähriger muß beaufsichtigt werden, ein 16jähriger nicht.

Der Lehrer würde nur dann Ärger bekommen, wenn abzusehen war, dass der Schüler ohnmächtig wird.

Das ist sehr unwahrscheinlich.

das siehst du falsch, weil sowohl die rechtsprechung als auch unsere gesetze immer den "gesunden menschenverstand" und nicht worst case szenarien als normal ansetzen.

wenn bei dir ständig die gefahr besteht, ohnmächtig zu werden, solltest du besser ins krankenhaus statt in die schule. ansonsten ist das maximal eine unausgegorene idee, sich einen freibrief für schlechtes benehmen im unterrricht zu verschaffen.