Sozialhilfe im Altersheim muss der Erbe zurückzahlen?

3 Antworten

reicht die Rente nicht aus, um den Aufenthalt im Altenheim zu begleichen, wird das Vermögen des Insassen heran gezogen. Eine Immobilie kann verwertet werden. Dann wird als erstes eine Grundschuld eingetragen. Ist diese Grundschuld aufgebraucht, wird evtl. eine zweite eingetragen. Das führt dann dazu, dass es evtl. nichts mehr zu vererben gibt.

Eine direkte Inanspruchnahme von Angehörigen gibt es nur, wenn dieser Angehörige mehr als 100.000 bereinigtes Einkommen hat.

Nach deiner ersten Frage hat die Oma 3.000 € monatlich als RENTE bekommen. Die muss natürlich nicht zurückgezahlt werden. Nur wenn die Oma statt Rente Sozialhilfe bekommen hätte, müsste diese aus dem vorhandenen Oma-Nachlass, aber nicht aus dem Vermögen der Erben zurück gezahlt werden. Im Übrigen lies meine lange Antwort zu deiner erste Frage.