Sozialhilfe im Altersheim muss der Erbe zurückzahlen?
Guten Tag, ich habe vorhin schon eine Frage gestellt und bin nun sehr viel weiter gekommen. Dankeschön
Situation: Auf dem Konto meiner Oma waren 7000€ bevor sie gestorben ist und es werden ca. 3000-4000€ für z.B. Beerdigung, Behördenkram usw. abgezogen. Nun stellt sich mir die Frage, weil meine Oma schon 110 jahre Alt war und 20 Jahre im Altersheim gelebt hat, ob das Sozialamt irgendwie das Geld zurück haben möchte. Laut Rechnung sind ca. 3000€ auf dem Konto, den ich Erben würde. Gibt es noch irgendwelche Gefahren, dass ich Schulden bekomme?
Ich habe wirklich Angst auf einmal 20000 € wegen dem Sozialamt zahlen zu müssen. Hat jemand Erfahrungen gemacht nach dem tragischer weise, jemand aus dem Altersheim gestorben ist?
3 Antworten
reicht die Rente nicht aus, um den Aufenthalt im Altenheim zu begleichen, wird das Vermögen des Insassen heran gezogen. Eine Immobilie kann verwertet werden. Dann wird als erstes eine Grundschuld eingetragen. Ist diese Grundschuld aufgebraucht, wird evtl. eine zweite eingetragen. Das führt dann dazu, dass es evtl. nichts mehr zu vererben gibt.
Eine direkte Inanspruchnahme von Angehörigen gibt es nur, wenn dieser Angehörige mehr als 100.000 bereinigtes Einkommen hat.
Das Sozialamt kann sich nur aus der Erbmasse bedienen.
Nach deiner ersten Frage hat die Oma 3.000 € monatlich als RENTE bekommen. Die muss natürlich nicht zurückgezahlt werden. Nur wenn die Oma statt Rente Sozialhilfe bekommen hätte, müsste diese aus dem vorhandenen Oma-Nachlass, aber nicht aus dem Vermögen der Erben zurück gezahlt werden. Im Übrigen lies meine lange Antwort zu deiner erste Frage.