Muss ich die Beerdigung von meiner Oma zahlen?

3 Antworten

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Hallo stevetreiber, zunächst einmal meine herzlich Anteilnahme zum kürzlichen Verlust Deiner Mutter.

Einige der bisherigen Antworten sind sachlich nicht so ganz korrekt.

Ich versuch das jetzt mal, ein bißchen aufzudröseln: Generell sind erst einmal die Tanten bestattungspflichtig.

Das heißt aber nicht - zahlungspflichtig. Wenn sie mittellos sind bzw. nur mit geringen Einkünften leben und die Oma auch kein für die Bestattung verwertbares Erbe hinterläßt, müssen sie sich zwar darum kümmern, daß ihre Mutter bestattet wird, können aber vorher beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und dann geht alles zu Lasten des Sozialamtes.

Sollte Deine Oma bereits Sozialleistungen, Grundsicherung o.ä. erhalten haben, wäre ihr Sozialamt zuständig, wenn nicht, wahrscheinlich das/eines der Sozialämter der Tanten.

Es ist aber im Bereich des Möglichen, daß das zunächst zahlende Sozialamt im Anschluß auf Dich zukommt (so Du nicht das Erbe ausgeschlagen hast) und eine Erstattung seiner Kosten fordert - wenn Du denn liquide bist.

Hast Du selbst keine nennenswerten Ersparnisse und/oder regelmäßigen Einkünfte im Verhältnis zu Deinen notwendigen Ausgaben, mußt Du dann natürlich auch nicht zahlen.

Du siehst also - mit einem einfachen "nein" o.ä. ist es hier nicht getan.

Du solltest beim Ableben Deiner Oma auf jeden Fall Deine Tanten bitten/auffordern, sich um die Kostenübernahme des Sozialamtes zu bemühen - auch, wenn ihnen das peinlich oder so erscheint.

1. ist es ihr Recht und 2. wirst Du damit entlastet.

Möglicherweise mußt sogar Du - wenn Du Erbe Deiner Mutter sein solltest - gleich diesen Antrag mit ihnen stellen. Das solltest Du erst einmal zu klären versuchen. 

Deine Tanten sind jedenfalls in der Pflicht und können nicht sagen - ich hab' nichts, also tu ich nichts.

Übrigens - wenn sich keine/r kümmert, kann das zu hohen Bußgeldern oder zumindest deren Androhung durch die Ordnungsbehörden führen.

Ich wünsche Euch alles viel Kraft bei dieser belastenden Situation.

Wenn niemand innerhalb einer gewissen Frist die Kosten trägt wird erst mal das Sozialamt / Gemeinde / Wohnort des verstorbenen die Kosten tragen .
Die wiederum , haben das Recht sich EINEN ! Erben rauszupicken .
Dieser wiederum kann auf privatrechtlichem Weg die Kosten bei anderen erben geltend machen , erfolgreich ist das nicht immer .