Sind Schwerbehinderte für die Sonn und Feiertagsarbeit freigestellt?

3 Antworten

Wenn du als Schwerbehinderter keiner Sonn- und Feiertagarbeit nachgehen willst, darfst du dich davon entbinden lassen (das ist notfalls auch einklagbar; falls der Arbeitgeber dich zwingt oder abmahnt oder kündigt)

aha danke. die große Frage war jetzt bei mir, ist das nur berliner landesrechtsache oder gilt das in allen Bundesländern. wie kann ich da sicher sein? und welche Referenzen kann ich für die freistellung nutzen. oder kann ich das dem text schon entnehmen?

Ich würde es so deuten das sb selber entscheiden dürfen ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten/müssen oder ob sie lieber "gleich behandelt" werden möchten.