Feiertag - Teilzeitkräfte benachteiligt?

9 Antworten

Feiertag - Teilzeitkräfte benachteiligt?

Grundsätzlich: nein

Wie ist Deine Arbeitszeit geregelt ?

Ich gehe davon aus, dass Du an 5 Tagen (Mo-Fr) je 5 Stunden arbeitest.

Dann hast Du an den folgenden Tagen (Di-Fr, je 5 Std.) und dem Feiertag Deinen Vertrag erfüllt. Wenn Mehrarbeit erforderlich ist, ist das - gegen entsprechende Vergütung - machbar.

Wenn regelmäßig immer an den gleichen 5 Tagen in der Woche gearbeitet wird, ist das kein Problem und also richtig.

Schwieriger kann es aber werden, wenn die 5-Tage-Woche auf die 6 Werktage der Woche verteilt werden - mit unregelmäßig wechselnden freien Tagen.

@Familiengerd

Fühlst Du Dich nun besser? :o)

die volle wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden auf 4 Tage einbringen muss

... das ist doch eine Aussage / Hinweis. oder ?

@KHSchindelar

Verstehe ich jetzt nicht. Was meinst Du damit?

Ich habe Deiner Antwort zugestimmt und zugleich ergänzend darauf hingewiesen, dass die Feiertagsregelung bei einer bestimmten Verteilung (von der wir nichts wissen) der 5-Tage-Woche "schwierig" werden kann.

@Familiengerd

Lesen ist manchmal schwer.

@KHSchindelar

Auch das verstehe ich in diesem Zusammenhang jetzt nicht!

Du bist von einer bestimmten Konstellation ausgegangen - und dafür ist Deine Antwort selbstverständlich richtig.

Nur ist aus der Frage nicht klar zu erkennen, ob diese Konstellation (feste 5-Tage-Woche mit Verteilung auf Montag bis Freitag) so zutrifft.

@Familiengerd
Ich habe Deiner Antwort zugestimmt

Da müsste ich mich ja richtig "geadelt" fühlen.

Welch eine Gnade :o)

@KHSchindelar

Fang doch bitte nicht schon wieder an zu spinnen!!

@KHSchindelar

Ja, es war hart ... 🤗👋

@Familiengerd
Fang doch bitte nicht schon wieder an zu spinnen!!

Bist Du wieder am Ausrasten ?

Beherrsche Dich mal, wenn es denn geht. :o)

@KHSchindelar

Das "Sich-beherrschen-sollen" liegt ja wohl vorrangig an Dir, wenn Du auf eine einfache, sachliche Kommentierung meinerseits wieder so eingeschnappt reagierst!

@Familiengerd

Es war Dein Spruch, auch das kannst Du nicht lesen :o)

@KHSchindelar

Ja, mit dem Spruch "Fang doch bitte nicht schon wieder an zu spinnen!!" - der ja offensichtlich völlig berechtigt war -, habe ich auf Deinen eingeschnappten Mimosen-Kommentar reagiert.

auch das kannst Du nicht lesen

Was für eine umwerfende Logik! Wenn ich ihn geschrieben habe, kann ich ihn ganz sicher auch lesen!

@Familiengerd

Selbstbeherrschung ist nicht Deine Stärke. Ausrasten schon eher.

Ich arbeite seit ein paar Jahren Teilzeit.

Also zu Anfang hatte ich 20 Stunden und Montags frei. Da hatte ich an Feiertagen Pech, wenn diese an einem Montag waren.

Nun arbeite ich 30 Wochenstunden Mo-Fr. Selbstverständlich habe ich morgen genauso Feiertag wie alle anderen. Wer Vollzeit arbeitet muss seine 40 Stunden ja auch nicht in den verbleibenden 4 Tagen abarbeiten. Teilzeitkräfte sind da nicht benachteiligt.

In einem Job, der Arbeiten auch an Feiertagen verlangt, muss dieser zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.

Bei Teilzeit ist das tatsächlich etwas schwierig. Relevant ist, ob im Arbeitsvertrag fstgehalten ist, an welchen Tagen die Arbeit zu erbringen ist. Wenn auf einen dieser Tage dann ein Feiertag fällt, hat auch der Teilzeitangestellte an diesem Tag frei, bekommt das Gehalt dafür weiter gezahlt und muss diese Stunden auch NICHT nacharbeiten. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer aber keinen zusätzlichen freien Tag, wenn ein Feiertag auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag fällt. Das macht diese Regelung eigentlich sehr fair für beide Seiten und auch sehr einfach und transparent.

Anders sieht es hingegen aus, wenn eine solche Regelung über die Arbeitstage nicht im Arbeitsvertrag steht. In dem Fall hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht und kann somit vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser für den freien Feiertag an einem anderen Tag arbeiten geht, also ihn so im Dienstplan einteilen, dass trotz des freien Feiertags am Ende der Woche wieder 25 Stunden gearbeitet wurde.

Ein klares jein ;-)

Ja zum ersten Absatz, nein zum zweiten.

Wenn jemand auch ohne "eine solche Regelung" bisher immer von Montag bis Donnerstag arbeiten geht, dann darf ihn der Arbeitgeber nicht einfach so nur wegen des Feiertags statt am Montag nun am Freitag einteilen.

Gruß Michael

Hm, also nebst deinen Wochenstunden hast du ja normal auch so etwas wie einen Dienstplan, oder eine Arbeitszeit.

Wenn die regulär am feiertag gewesen wäre, musst die stunden bekommen.

Hättest du montag eh nicht gearbeitet, sondern frei gehabt, pech.

Hast du keine feste Regelung, sondenr wirst z.b. jeweils Freitags für die kommende Woche eingeteilt..dann, klar, kann dein AG dich Di-Freitag einteilen und du musst deine Stunden wie gewohnt bringen.

Hast du eine Kernarbeitszeit, kann er die nicht einfach um den Feiertag herumlegen um der Lohnfortzahlung zu entgehen.

Hast du eine Kernarbeitszeit, kann er die nicht einfach um den Feiertag herumlegen um der Lohnfortzahlung zu entgehen.

Wenn das aber immer wieder geschieht - und bei erwarteten Feiertagen möglicherweise sogar abweichend von einem System - dann ist das eine rechtsmissräuchliche Nutzung seines Weisungsrechts zur rechtswidrigen Umgehung der Entgeltzahlugn an Feiertagen.

Natürlich darf der AG das nicht! Es gibt keinen Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften. Arbeitnehmer A arbeitet jeden Tag und hat dementsprechend auch Anspruch auf seinem Lohn aufgrund eines Feiertages. Steht auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

Wenn regelmäßig immer an den gleichen 5 Tagen in der Woche gearbeitet wird, ist das ja kein Problem.

Schwieriger kann es aber werden, wenn die 5-Tage-Woche auf die 6 Werktage der Woche verteilt werden - mit unregelmäßig wechselnden freien Tagen.