Sonderurlaub wenn die eigene Mutter heiratet?

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Die ganzen Sonderurlaube wurde in den letzten Tarifrunden weitesgehend abgeschafft - Urlaub bei Heirat der Mutter war noch nie dabei! nur die eigene Hochzeit. Ergo - kommt auf den für dich geltenden Tarifvertrag an, wenn überhaupt eine Einbeziehung vereinbart ist, was ja auch immer seltener wird.

Da es vermutlich keine tarifvertragliche Regelung gibt,kann man den einen Tag Sonderurlaub unter Bezug auf den § 616 BGB beantragen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

ja - in der regel schon

Kurz und knapp: Nein.