gesetzlicher sonderurlaub beo todesfall im ausland
Hallo meinem opa in italien geht es leider nicht gut die ärzte geben ihm noch 10 tage würde gerne zur Bestattung wenn es soweit ist habe ich anspruch auf Sonderurlaub? Mein chef meinte er kann mir keinen Gewehren weil er für diesen Zeitraum keine Vertretung für mich hat weil andere Kollegen schon urlaub haben... Kann er das machen oder ist er gesetzlich verpflichtet mir den Sonderurlaub zu geben ?
6 Antworten
Die Antworten, die allgemein behaupten, Du hättest einen Anspruch oder du hättest keinen, sind in dieser Pauschalität falsch!
Für den Anspruch auf Sonderurlaub/Freistellung gibt es zunächst zwei formale Voraussetzungen:
- entweder gibt es Regelungen in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Betriebsordnung, in denen die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Beanspruchung von Sonderurlaub und die jeweilige Dauer festgehalten sind,
- oder (wenn es solche Regelungen nicht gibt) Du kannst Dich auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen, sofern die Anwendung dieses Paragraphen nicht vertraglich ausgeschlossen worden ist (was leider erlaubt ist).
In welchem Fall Du unter Berufung auf diesen Paragraphen Anspruch hast und in welcher Höhe, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt, sondern ergibt sich aus der allgemeinen Rechtsprechung.
Wenn es keine betrieblichen Regelungen gibt, außerdem die Anwendung des BGB § 616 ausgeschlossen wurde, kannst Du nur auf die Kulanz Deines Arbeitgebers hoffen (was dann wohl kaum anzunehmen ist) oder musst um die Bewilligung von regulärem Urlaub bitten.
Sollte Dein Arbeitgeber Dir keinen Sonderurlaub oder regulären Urlaub genehmigen - es gibt dazu keine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung -, darfst Du nicht eigenmächtig von der Arbeit fernbleiben, da dies - trotz der Umstände - als schwerwiegende Verletzung Deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gewertet werden und im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Wenn Du aber - wie Du in einem Kommentar schreibst - keine Sorge bezüglich Arbeitslosigkeit hast, Dir die familiäre Bindung, die möglicherweise letzte Gelegenheit, Deinen Großvater zu sehen, Dich von ihm verabschieden zu können, wichtiger ist (was ich nachvollziehen kann), als Rücksicht zu nehmen auf einen Arbeitgeber, der meint, Dich selbst in einer solchen Situation auch nur für z.B. 2 oder 3 Tage nicht entbehren zu können (was würde er bei einer Erkrankung denn tun?), solltest Du Deinen eigenen Impulsen folgen!
Kann er das machen oder ist er gesetzlich verpflichtet mir den Sonderurlaub zu geben ?
Ja, das kann er machen. Nein, er ist nicht gesetzlich verpflichtet Dir Sonderurlaub zu gewähren. Auch wenn ich Dich verstehen kann, rechtlich kannst Du nichts dagegen unternehmen. Anspruch auf Sonderurlaub hast Du beim Tod von Verwandten 1. Grades., darunter fällt nicht Dein Großvater. Vielleicht läßt ja Dein Vorgesetzter mit sich reden, wenn Du ihm die Situation persönlich erklärst.
Dafür muss der Arbeitgeber keinen Sonderurlaub gewähren .. zumindest gibt es keinen gesetzlichen Anspruch - wen er nicht kulant ist und keinen Urlaub gewährt oder man nicht mit einem Kollegen tauschen kann, bekommst Du keinen Urlaub
Einen bezahlter Sonderurlaub (meist auch nur 1 Tag) bei Großeltern ist nicht durchsetzbar. Nur bei Verwandten des ersten Grades. Allein eine gütige Einigung mit dem Arbeitgeber (zB Urlaubstag oder unbezahlte Freistellung) könnte erfolgreich sein.
Sonderurlaub steht Dir nur bei Verwandtschaft ersten Grades zu, also bei den eigenen Eltern oder den eigenen Kindern.