Sonderurlaub wie lange gültig?

12 Antworten

Die Regelung des Sonderurlaubs bezieht sich auf BGB §616 wonach man

"„für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“

von der Arbeit frei gestellt werden kann. Verhindert ist man zum Zeitpunkt der Hochzeit, weil man Vorbereitungen bzw. die eigentliche Feier zu erledigen hat. 6 Wochen später ist man nicht mehr durch die Hochzeit verhindert und hat daher keinen Ansprich mehr auf die Freistellung. Wobei es schon recht kulant ist, wenn der Betrieb überhapt 6 Wochen zum nachreichen erlaubt.

Das gilt nur zum Zeitpunkt der Hochzeit und oft auch nur 1 Tag. (Betriebsvereinbarung) Eine allgemein gültige Regelung für die Dauer gibt es nicht.

mal ganz langsam. Bei der firma heisst es es gibt 2 tage sonderurlaub bei der eigenen eheschließung. Und nach der hoch zeit also kurz danach ist er weg geflogen. und als er jetzt kam war die zeit anscheinend abgelaufen.

Und die frage ist eigenlich nur : Wie lange gilt dies first / gibt es diese frist ???

Eigentlich gibt es gar keine Frist, sondern die Freistellung gilt für die Zeit, zu der man verhindert ist und nicht Wochen später. Er hätte die 2 Tage gleich im Anschluss an die Hochzeit nehmen müssen.

Der Sonderurlaub ist kein Erholungsurlaub - soll heissen er ist für einen Zweck. In dem Fall für den Zweck das er zum Standesamt7Kirche kann ....

da das nun vorbei ist hat er auch keinen Anspruch mehr

Ja das gild nur kurze Zeit.Normal hätte Er genommen werden müssen an den Hochzeits Tagen.Dafür sind Sie ja gedacht.