Moin,
kurze und einfache Frage, zu der ich auf die schnelle keine Antwort im Internet finde:
Habe ich Anspruch darauf, von Arbeitgeberseite Sonderurlaub für das Wahrnehmen von Architektenkammer-Seminaren für meine Eintragung als Architekt zu erhalten?
Ich habe im vergangenen Jahr 2 Seminare jeweils am Wochenende gemacht und daher keinen Urlaub nehmen müssen. Nun muss ich dieses Jahr noch 8 Seminare machen, um die Vorleistungen für die Eintragung in der Architektenkammer-NRW im September zu erreichen. Muss ich nun 8 Wochenenden dafür opfern, oder habe ich Anspruch auf Sonderurlaub? Wenn ja, wie viele Tage kann ich dafür frei nehmen, ohne dafür Urlaubstage nehmen zu müssen?
Gruß
m0rz