8 Antworten

Die Liste führt auch alle Fälle auf, in denen man Sonderurlaub geben kann. Wenn es nicht aufgeführt ist, dann gibt's dafür keinen Sonderurlaub, jedoch kann das ein Arbeitgeber auch individuell entscheiden. Frage Deinen Arbeitgeber.

Ist abhängig vom Arbeitgeber

Das ist nicht nur "abhängig vom Arbeitgeber"!

Sonderurlaub kann es auch geben, wenn sich der Arbeitnehmer auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" - d.h. also, sofern die Anwendung dieser Bestimmung vertraglich nicht ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist).

@DaSoziopath

Was "Ganz genau was?" ?

@DaSoziopath

Du weisst was ich mein....

Nein!

Das kannst Du auch kaum beurteilen und ist keine erklärende Antwort auf meine Gegenfrage, was Du mit Deinem kryptischen "Ganz genau was?" als Erwiderung auf meinen Kommentar eigentlich meinst.

Richtig - weil es keinen Sonderurlaub für Hochzeit der Geschwister gibt.

So pauschal kannst Du das nicht wissen!

Wenn sich ein Arbeitnehmer für einen Anspruch auf Sonderurlaub nur auf das BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen kann, ist das richtig.

Ansonsten kommt es aber nur darauf an, was dazu arbeits- oder tarifvertraglich, nach einer Betriebsvereinbarung usw. geregelt ist

du kannst dir doch ganz regulär Urlaub nehmen; verpflichtet ist der AG nicht dazu.

verpflichtet ist der AG nicht dazu

Das stimmt so pauschal nicht!

Es ist abhängig davon, ob der Arbeitnehmer sich auf Regelungen nach Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung, betrieblicher Übung, oder Gesetzesanwendung (BGB § 616) berufen kann!