Keinen Sonderurlaub für eigene Hochzeit?

6 Antworten

Wenn es so im Tarifvertrag steht, denke ich schon. Sonderurlaub bzw. Urlaub muß zwar bei wichtigen Ereignissen gewährt werden z.B. bei eigener Hochzeit od. bei Todesfall naher Angehörigen, was aber nicht heißt, dass er dann bezahlt wird, sonderen eben vom normalne Jahresurlaub abgerechnet wird.. Mußt du tatsächlich mal in den Tarifvertrag gucken.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaube gibt es nicht und in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen werden diese immer seltener - es ist eine aussterbende Spezies!

Die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen waren eine der ersten, die das gestrichen haben in den Tarifverträgen - Urlaub bei Sterbefall oder Heirat ist ja unchristlich dem Arbeitgeber gegenüber... und Umziehen kann man auch am Wochenende oder man nimmt dafür regulären Urlaub.

Die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen waren eine der ersten, die das gestrichen haben in den Tarifverträgen 

Ähm......Nein! Gerade die AVR regelt Sonderurlaub eigentlich noch vergleichsweise großzügig.

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-at.htm#at10

@ralosaviv

und warum haben sie es dann nicht im " Haustarifvertrag " wenn sie so großzügig sind? LoL

" Man beruft sich auf den Hausvertrag"

  1. Abweichungen von § 616 BGB Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB ist dispositiv, kann also durch Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ausgeschlossen, konkretisiert oder abgeändert werden.

http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/sonderurlaub.html

Ihr habt doch einen Personalrat. Unterliegt de AWO denn nicht dem Rahmen-Tarifvertrag für öffentliche Dienste?. Jedenfalls angelehnt an diesen Tarif? Aber die Gewerkschaften sind eben auch keine sozialen Arbeitgeber