Keinen Sonderurlaub für eigene Hochzeit?
Hallo, ich arbeite für die AWO. Letzte Woche habe ich geheiratet. Dafür hatte ich Sonderurlaub beantragt. Den habe ich ich allerdings nicht bekommen. Begründung: die AWO gebe keinen Sonderurlaub für Ereignisse, die planbar sind. Ich weiß nicht, ob das rechtens ist. Denn ich arbeite jede Woche von Mo bis Fr. Die Hochzeit war im Juli beantragt worden. Im August begann mein Arbeitsverhältnis bei der AWO. Man beruft sich auf den Hausvertrag.
Kann mir jemand sagen, ob ich tatsächlich keinen Anspruch auf Sonderurlaub hatte?
6 Antworten
Wenn es so im Tarifvertrag steht, denke ich schon. Sonderurlaub bzw. Urlaub muß zwar bei wichtigen Ereignissen gewährt werden z.B. bei eigener Hochzeit od. bei Todesfall naher Angehörigen, was aber nicht heißt, dass er dann bezahlt wird, sonderen eben vom normalne Jahresurlaub abgerechnet wird.. Mußt du tatsächlich mal in den Tarifvertrag gucken.
http://wirtschaft.t-online.de/hochzeit-arbeitnehmern-steht-sonderurlaub-zu/id_47700034/index
Hier ist ein interessanter Text für dich.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaube gibt es nicht und in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen werden diese immer seltener - es ist eine aussterbende Spezies!
Die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen waren eine der ersten, die das gestrichen haben in den Tarifverträgen - Urlaub bei Sterbefall oder Heirat ist ja unchristlich dem Arbeitgeber gegenüber... und Umziehen kann man auch am Wochenende oder man nimmt dafür regulären Urlaub.
und warum haben sie es dann nicht im " Haustarifvertrag " wenn sie so großzügig sind? LoL
" Man beruft sich auf den Hausvertrag"
- Abweichungen von § 616 BGB Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB ist dispositiv, kann also durch Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ausgeschlossen, konkretisiert oder abgeändert werden.
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/sonderurlaub.html
Ihr habt doch einen Personalrat. Unterliegt de AWO denn nicht dem Rahmen-Tarifvertrag für öffentliche Dienste?. Jedenfalls angelehnt an diesen Tarif? Aber die Gewerkschaften sind eben auch keine sozialen Arbeitgeber
Ähm......Nein! Gerade die AVR regelt Sonderurlaub eigentlich noch vergleichsweise großzügig.
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-at.htm#at10