sonderkündigungsrecht bei strom, auch wenn abschlag gleich bleibt?

5 Antworten

Der Abschlag hat nichts mit dem eigendlichen Strompreis zu tun. Ein Sonderkündigungsrecht hast du dann, wenn der Strompreis erhöht wird. Das ist unabhängig vom Abrechnungsrythmus. 

Du bekommst dann einen Brief in dem steht ab sofort berechnen wir xy cent für die KWh. in dem Moment kannst du kündigen.

Ansonsten nur so wie dei Kündigungsfrist vereinbart ist oder wenn du ausziehst.

shogunx 
Fragesteller
 12.05.2016, 12:21

ich werfe mal den anbieter "almado energy" bzw "365 ag" in den raum... dieser verein ist alles andere als für kundenfreundlichkeit bekannt. demnach ist die rechnung auch nicht so formuliert, dass man sowas auf anhieb erkennt.

das einzige was ich jetzt vergleichen kann ist folgendes:

in der aktuellen rechnung heißt es:

"Ihr aktueller
Bruttoarbeitspreis: 0,2452 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 25,74 €"

2015 hieß es:

"Ihr aktueller
Bruttoarbeitspreis: 0,2380 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 25,74 €."

kann ich aufgrund der änderung des bruttoarbeitspreises gebrauch von meinem sonderkündigungsrecht machen?

berlina76  12.05.2016, 12:27
@shogunx

Nein, weil das die Endabrechnung ist. Nicht die Ankündigung zur Strompreiserhöhung. Der Strompreis ändert sich Häufig(nicht immer) zum Anfang des Jahres, dazu bekommst du einen gesonderten Brief in dem dir mitgeteilt wird, das ab sofort dieser tarif gilt.  In dem Moment kannst du kündigen.

Wenn du deine Abrechnung genau durchsiehst ist da genau aufgelistet was du wann verbraucht hast und zu welchem Preis du den Strom in dem Monat bezogen hast. in dem Monat, wo sich das geändert hat hättest du kündigen können.

shogunx 
Fragesteller
 12.05.2016, 12:37
@berlina76

das einzige was ich von diesem unseriösen verein bekomme, ist die jahresrechnung per e-mail, die mich eben gestern erreicht hat.

andere auskünfte und ankündigungen habe ich noch nie erhalten.

zu den gelieferten leistungen steht nur etwas in der endabrechnung:

Power Pack B (Bonustarif) 

5200
Anteiliger
Paketverbrauch¹ (SLP)
09.04.2015 31.12.2015 0,20002300 € 3.619,48 kWh 723,9792 €

Power Pack B (Bonustarif)
5200
Anteiliger
Paketverbrauch¹ (SLP)
01.01.2016 08.04.2016 0,20603140 € 1.580,52 kWh 325,6367 €

Power Pack B (Bonustarif)
5200
Grundpreis 09.04.2015 31.12.2015 21,62944922 € 8,70 Monate 188,1762 €

Power Pack B (Bonustarif)
5200
Grundpreis 01.01.2016 08.04.2016 21,62944922 € 3,30 Monate 71,3772 €

außerdem sehe ich nun 3 säulendiagramme für 2015, 2016 und 2017 und die zusammensetzung des strompreises.

nun ist für 2017 alles mit einem ??? versehen.

genau wie in der rechnung für 2015 für 2016 alles mit einem ??? versehen wurde.

das einzige was dort steht ist folgendes:

"Sollte es zum 01.01.2017 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden weiter. Hierauf
möchten wir Sie bereits heute hinweisen. Nach offizieller Veröffentlichung der Höhe etwaiger Änderungen (voraussichtlich
am 15.10.2016) werden wir Ihnen dies auf der Seite www.kundenservice-energie.de/umlagen bekannt geben."


Die Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht sind eng und sind in den AGB beschrieben.

Der Abschlag ist egal, wichtig ist der Strompreis! 

Ein Sonderkündigungsrecht hättest du nur, wenn der Anbieter seinen Tarif ändert.

Dazu gibt es Kündigungsfristen.

Was hindert Dich daran den Abschlag selbst anzupassen?

shogunx 
Fragesteller
 12.05.2016, 12:56

okay ich hab hier ein wenig durcheinander gebracht.

da ich aufgrund der massiven negativschlagzeilen und auch der "komischen rechnung" endlich weg von diesem anbieter will, wollte ich dazu die mir nun vorliegende rechnung nutzen und vom sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

wie schon oben geschildert, erreicht mich nur einmalig im jahr per e-mail die jahresrechnung.

eine ankündigung der strompreiserhöhung kommt nicht per brief, sondern es wird in der jahresrechnung eine adresse im internet angegeben, die man dann bitte zum datum x aufsuchen soll um sich zu informieren.