Stromrechnung rechnerisch ermittelt bzw. geschätzt?
Hallo Leute,
hatte im letzten Jahr einen mtl. Abschlag von ca.40,- bei meinem damaligen Stromanbieter. Und bekam zum Ende des Jahres 2009, sogar noch eine Gutschrift von über 50,-€
Habe fristgerecht meinen Versorger zum 01.04.10 gekündigt und bin zu einem günstigeren Versorger gewechselt. Sparen muss sein.;)
Bekam jetzt vom meinem alten Versorger eine Rechnung von über 200,-€. Auf der Rechnung steht, dass im Abrechnungszeitraum vom 31.12.09 - 31.01.10 die Ablesung "Rechnerisch ermittelt" wurde & vom 01.02.10 - 31.03.10 die Ablesung "Geschätzt" wurde.
Meine Frage: Darf der Versorger mir eine Rechnung stellen, worin die Ableseung "geschätzt" bzw. "rechnerisch ermittelt" wurde?
Mein neuer Anbieter hatte die Kündigung übernommen, ich selber bekam aber vom alten Versorger nie eine Kündigungsbestätigung bzw. eine Karte zur Zählerablesung....
Was meint Ihr dazu?
Besten Danke für Antworten
Gruß
Chris
2 Antworten
Hallo und guten Abend, ich würde dem alten Anbieter die tatsächlichen Zählerstände mitteilen und um sofortige Neuberechnung der Abschlussrechnung bitten. Falls erwünscht,auch noch die Bestätigung der Kündigung anfordern. Lieben Gruß Corinna lipkas@planet.ms
DANKE!:)kommt zwar etwas verspätet!
hatte bei den Stadtwerken angerufen und den damaligen tatsächlichen Stand durchgegeben. Lief ganz unkompliziert. Angerufen-->Zählerstand genannt-->neue Rechnung war in 2 Tagen da. Und ich musste 20€ bezahlen!:))
Ich würde die 200 Euro NICHT bezahlen. Wenn es diese "Strafe" wirklich gibt, würden sie schon Mahnungen schicken. Falls du Mahnungen bekommst, solltest du einen Anwalt auf die Sache ansetzen. Ich habe neulich mal bei Galileo einen Beitrag dazu gesehn. Er hieß: Sparen mit billig-Anbietern. Er stand/steht als Podcast bereit. Vllt kannst du ihn auch noch auf der galileo Seite sehen.
Ich wünsche dir viel glück:
Hubidu