Sonderkündigungsrecht bei der Tageszeitung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, dann hat die Zeitung damit Recht.

Dann Du hast ja durch die Erstattung der Erhöhung keine Nachteile und musst die normalen Kündigungszeiten nehmen.

Du hast einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist. Wenn Du diese nicht einhälst, ist es dein Problem und die Firma akzeptiert die Kündigung für das entsprechend spätere DAtum. Ein Sonderkündigungsrecht - davon im Zusammenhang mit Zeitung - noch nie gehört.

Die Firma ist doch kulant. Sei froh, denn sie hätte dir diese Erstattung nicht anbieten müssen.

Die haben das nur per Zeitung angekündigt?
Nicht an dich persönlich? Deine Kündigungsfrist beginnt in dem Moment wo du die Erhöhung zur Kenntnis bekommen hast