Wechsel Stromanbieter / Kündigung wegen Umzug in neuer Wohnung wird ein neuer Verbrauch sein, da ich mit Freundin zusammenziehe

AGBs von ePrimo zu meinem Vertrag - (Kündigung, Umzug, Stromanbieter)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du schreibst jetzt eine Kündigung wegen Auszug, und teilst eprimo wegen der Schlussrechnung Deine neue Adresse mit. Den Zählerstand teilst Du lt. Übergabeprotokoll-Auszug dem Netzbetreiber, und/oder Deinem alten Versorger mit. - Mehr braucht es nicht. 

Damit Du Problemen vorbeugst, würde ich den Stromvertrag auf den Namen Deiner Freundin abschließen. Als Neukundin bekäme Sie dann auch wieder einen Bonus. :-) 

Dazu, das Du den Strom auf Dich anmeldest, kann Dich keiner zwingen.

Bei eprimo (RWE-Tochter) dürfte es eigentlich keine bzw. kaum Probleme geben. Ist in der Branche als seriöses Unternehmen bekannt. 

Was den Verbrauch betrifft, geh' mal von ca. 3000 kWh/Jahr aus. Ist natürlich abhängig davon wie sparsam Ihr mit der Energie umgeht. Extrem hohe Verbräuche gibt es bei allen Geräten die kühlen, und Hitze erzeugen. 

Gruß und viel Spaß in der neuen Wohnung.

Disane 
Fragesteller
 12.06.2015, 18:16

Muss ich denen überhaupt den Stand mitteilen? Im Prinzip kündige ich ja den Vertrag in meiner aktuellen Wohnung bevor die überhaupt mit der Lieferung beginnen :-) ich habe ja aktuell noch keine Grundgebühr noch irgendwas anderes 

EnergieAndi  12.06.2015, 18:49
@Disane

Da der Vertrag quasi nicht zustand kommt. (Aufhebung vor Lieferbeginn) brauchst Du eprimo da gar nichts mitzuteilen. Nur dem Netzbetreiber, bzw. Deinem aktuellen Versorger.

Disane 
Fragesteller
 13.06.2015, 12:55

ok. der aktuelle Versorger ist zum 15. gekündigt. Muss ich dem aktuellen Versorger dann vorsichtshalber auch mitteilen, dass ich zum ersten 1. ausziehe um vorzubeugen, dass die mir dann noch für den Zeitraum 1.-15. was abrechnen?

EnergieAndi  13.06.2015, 13:12
@Disane

Für den Energieversorger ist Dein Auszugsdatum ist das Datum der Schlüsselübergabe.

Grund: Nur in der Zeit in der Du die Schlüsselgewalt hast, kannst auch nur Du den Strom verbrauchen. Alles danach ist dann Sache des Eigentümers.

Du kannst natürlich am 15ten ausziehen und das so dem EVU mitteilen, doch dann solltest Du bis zur Übergabe an den Vermieter ALLE Sicherungen zu Deiner Whg ausschalten. So ist sichergestellt das auch definitiv kein Strom mehr irgendwohin "verschwindet". Entscheidend ist der Zählerstand ab dem Moment wo Du nichts mehr verbrauchen kannst. Den kannst Du natürlich auch schon 2 Wochen vorher ablesen. Mitteilen aber erst wenn Du das Übergabeprotokoll hast. (Schriftliche Bestätigung des Vermieters) ;-)

Für die 14 Tage wird Dir eine anteilige Grundgebühr berechnet, da die Taggenau abgerechnet wird. Ich würde die Wohnung also zügig wieder an den Vermieter zurückgeben. (sind zwar nur Centbeträge, aber ...)

Disane 
Fragesteller
 14.06.2015, 02:52

aktuell steht sowieso im Raum, dass ich vermutlich die Wohnung schon früher im gegenseitigen Einverständnis verlassen kann. Von daher wäre es kein Problem zum 15. auszuziehen inkl Schlüsselübergabe.

Nachtrag: Wir beide beziehen aber eine komplett neue Wohnung.

Du nimmst Dein Sonderkündigungrecht in Anspruch, eine Belieferung ist nicht möglich, da Du kein neues Mietverhältnis eingehst, sondern zur Untermiete bei jemandem einziehst. AUS! Das reicht dann auch!

Disane 
Fragesteller
 12.06.2015, 17:44

Wir beide beziehen aber eine komplett neue Wohnung oder soll ich einfach so argumentieren? Ist das rechtssicher?

karina7405  12.06.2015, 18:01
@Disane

Puh, schwierig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Auskunft verlangen. Was wäre zum Beispiel, wenn Du ins Ausland gingst, oder wieder bei Deinen Eltern einziehst? Rechtssichheit kann ich Dir aber nicht garantieren.

Wenn Du ausziehst, kannst Du jederzeit kündigen. Sicherheitshalber einen Nachweis beifügen.