Sollte man zum Jugendamt gehen?

8 Antworten

Dürfen darf man in jedem Fall - fragt sich nur, was man bezwecken will damit. Wenn die vorgebrachten Umstände dem Jugendamt ausreichend erscheinen, werden sie Hilfen anbieten.

In kleinen Dingen nur eine "aufsicht", indem eine Mitarbeiterin zur Seite gestellt wird. Ist es etwas heftiger werden sie anbieten, dass du in eine Einrichtung einziehen kannst (Wohngruppe oder Heim)

Ist es zu heftig, nehmen sie dich von sich aus aus der Familie und du landest vermutlich im Heim, nur wenn du Glück hast in einer Wohngruppe.

Kommt drauf an was du für Probleme mit deinen Eltern hast. In der Regel hilft dir das Jugendamt schon.

Beispiel: Tanja will ausziehen. Tanja ist 17 Jahre alt und hat viel Stress zu Hause. Die Eltern schlagen Tanja, und sie ist deshalb schon oft von zu Hause abgehauen. Die Sozialarbeiterin im Jugendamt, bei der Tanja Hilfe sucht, schickt sie immer wieder zu ihren Eltern nach Hause zurück. Tanja fühlt sich alleingelassen. Letzte Nacht hat sie wieder Schläge bekommen, weil sie ihr Zimmer nicht aufgeräumt hat. Nachts liegt sie im Bett und weint, dann fängt sie an, sich mit einem Messer zu ritzen und denkt darüber nach, ob es nicht besser wäre, sich umzubringen. Als der Klassenlehrer ihre Wunde sieht, spricht er mit Tanja und benachrichtigt das Jugendamt. Die zuständige Sozialarbeiterin teilt ihm mit, dass die Mutter einen bemühten Eindruck mache und Tanja mal damit aufhören solle, alle Leute unter Druck zusetzen. Tanja hat hier gute Argumente um durchzusetzen, dass sie zu Hause ausziehen kann. Ihre Eltern verstoßen gegen das Verbot von Gewalt in der Erziehung. Auch hat sich ein unbeteiligter Dritter – hier der Lehrer eingeschaltet. Diese Tatsachen helfen so gut wie immer weiter, damit das Jugendamt aktiv wird. Es wird in der Regel von sich aus Sofortmaßnahmen treffen, nach denen die Jugendliche unter anderem vorläufig außerhalb der Familie untergebracht wird. Das Jugendamt ist durch das Gesetz verpflichtet, Kinder und Jugendliche in seine Obhut zu nehmen, die darum bitten (§ 42 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch). Das Jugendamt schaltet außerdem das Familiengericht ein, wenn es nach seiner Beurteilung des Falles zu dem Ergebnis kommt, dass das Kind zu Hause weiterhin gefährdet ist. Es wird dann auch beim Familiengericht beantragen, dass weitereSchutzmaßnahmen angeordnet werden. So ist der normale Weg, wie Kinder und Jugendlichein in derartigen Notsituationen Hilfe von außen erhalten. Eigentlich funktioniert das auch immer. Wenn Tanja in unserem Beispielsfall andere Erfahrungen gemacht hat, so handelt es sich um einen äußerst seltenen Ausnahmefall. Falls so etwas passiert, darf man nicht zögern, eine andere Beratungs- oder Hilfeeinrichtung um Hilfe zu bitten. Solche sind zum Beispiel der Kinderschutzbund,der Jugendnotdienst, kirchliche Einrichtungen und Beratungsstellen. Die Anschriften stehen im örtlichenTelefonbuch. In akuten Notsituationen könnt ihr auch zur Polizei gehen. Die ist immer da und kann euch helfen, eine richtige Unterstützung zu bekommen. Falls ihr nirgendwo Hilfe findet, könnt ihr euch direkt an das Familiengericht wenden und selbst persönliche Schutzmaßnahmenbeantragen, z. B. die vorübergehende oder dauerhafte Inobhutnahme bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer betreuten Wohnform. Dies hat insbesondere zur Folge, dass Mitarbeiter des Jugendamts euch aus dieser Situation herausnehmen und (vorläufig) anderweitig unterbringen dürfen. In den meisten Fällen wird euch das Jugendamt aber sogut unterstützen, dass ihr keine andere Hilfe braucht.

Vielleicht kannst du dich vorher an eine Jugendberatungsstelle wenden. Sorgentelefon, Kinderschutzbund oder Ähnliches. Du kannst dich dort nämlich auch (wenn du willst sogar anonym) informieren und beraten lassen, ohne dass gleich ein Amt aktiv wird. Sollte das dann doch nötig sein, kannst du es immer noch machen. Und man wird dir dabei sogar helfen.

Ja, zum Jugendamt würde ich nur im Extremfall gehen, wenn du das Gefühl hast, dass wirklich gar nichts mehr geht, zum Beispiel bei extremer Gewalt. Vorläufig ist, denke ich, eine Beratungsstelle die bessere Lösung.

Du kannst auf jeden Fall hingehen...falls es ganz arg sein sollte, es gibt auch die Jugendschutzhilfe, die haben 24h geöffnet, da kann man sich immer hinwenden.