Wie kann es sein, dass eine 16-jährige vom Jugendamt bei -8°C auf die Straße gesetzt wird?

16 Antworten

Ich kann das leider nicht nachvollziehen, denn-auch wenn häufig über Mißstände des Jugendamtes berichtet wird-muß es einen anderen Hintergrund geben. Da müßte ich über diesen Fall mehr wissen, um es richtig beurteilen zu können.

Das JA hat immer eine Pflicht zur Fürsorge. Es muss eine Adresse geben, Notschlafstelle oä wohin sich der Jugendliche wenden kann. Falls nicht, ist der Gang zur Polizei notwendig.

Das Jugendamt würde niemals ein Kind auf die Straße setzen, sondern immer für die Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung sorgen.

Das kann mir keiner mehr erzählen, ich hab's erst vorgestern & gestern erlebt, bei einer guten Freundin von mir!

@floxii

und was war mit der?

wenn man das weiß, kann man evtl. mehr infos dazu geben^^

@em1990

floxi, wie hat das denn ausgesehen, als das Jugendamt bei -8 Grad eine 16 jährige auf die Straße setzte? Was soll das denn nun praktisch heißen?

Was hast du bei einer guten ?? Freundin von dir erlebt?

Ist das denn die Tochter deiner guten Freundin? Wenn ja, was wollte sie denn dann beim Jugendamt?

Sich Unterstützung von dort holen?

Also wenn du dich schon so aufregst und uns einen fragwüdigen Satz hier niederschreibst, dann solltest du dich schon genauer dazu erklären!

Denn wenn sich nun deiner Meinung nach, wer ?? etwas zu Schulden kommen lies, womöglich noch das Jugendamt, dann müßtest du etwas unternehmen gegen das Jugendamt, oder nicht?

Denn es geschehen ja leider immer wieder unmögliche Dinge bei den Angestellten der Jugendämter und sich nur aufregen, das hilft doch keinem, dann bist du gefordert! Vielleicht erfahren wir ja nun Details von dir, damit man dir was raten kann!

eine 16 -Jährige wohnt doch nicht im Jugendamt .- evtl. in einer Einrichtung? Nun, was immer vorgefallen ist, es muss doch etwas SEHR ERNSTES gewesen sein.... aber ohne auch nur einen Hinweis zu bekommen, was möchtest Du jetzt eigentlich wissen?

Alles kann sein, die sind auch nur Menschen, und wenn man die verarscht, beleidigt, ihnen auf der Nase rumtanzt, was immer..... na sollen die dann warten, bis Sommer ist??

Eigentlich sind ja die Eltern zuständig, Verwandte???

zunächst mal wären ein paar Infos hilfreich. So kann man ja dazu nichts sagen. Mir fällt dazu nur ein: Eine 16jährige ist i.d.R. schon ziemlich in der Lage, auf sich selbst zu achten. Sie wird ja wohl ein Elternhaus haben, Freunde, Verwandte... Wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, also zb wenn ihr Vater ihr androht, sie umzubringen oder so, dann muss das Jugendamt sie in Obhut nehmen, also für 24 Std. auch gegen den Willen der Eltern in einer geeigneten Einrichtung unterbringen. Danach ist das nur mittels gerichtlichem Beschluss möglich! Wenn das Mädel jedoch einfach nur keinen Bock mehr auf Regeln zu Hause hat, kann das JA sehr wohl der jungen Dame sagen, sie solle wieder nach Hause gehen und die Probleme regeln. Und nur noch als Ergänzung: Sie kann auch die Polizei rufen, falls irgendwas ganz Schlimmes sein sollte und das JA nicht richtig reagieren sollte.