Wie ist die rechtslage wenn ein kind von zuhause weg läuft und wo anders unter kommt?

10 Antworten

Wenn es wirklich so schlimm ist, solltet Ihr nicht erst morgen zum Jugendamt gehen, sondern heute. Es kann durchaus möglich sein, dass Deine Freundin von der Polizei zu ihrer Mutter gebracht wird und das ist ja keinesfalls der Sinn von Eurer Aktion.

Jorgfried  23.10.2012, 15:38

Die Polizei hat in diesem Fall praktisch keine Macht. Sie kann sie lediglich für 10 min nach Hause bringen.

mamaundkind  23.10.2012, 16:44
@Jorgfried

Das ist klar. Aber der Kontakt mit der Polizei muss ja nicht unbedingt sein.

Ich würde auf jedenfall Hilfe beim Jugendamt suchen. Aber etwas auf eigene "Faust" zu unternehmen, sie einfach irgendwo einzuqauartieren, ist keine gute Idee und bringt vermutlich auch nicht den gewünschten Effekt. Denn da das Aufenthaltsbestimmungsrecht grds bei den Eltern liegt, dürfen diese auch (bedingt) entscheiden, wo ihr Kind hin darf und wo nicht. Also wenn die Eltern die Polizei zu euch schicken, wird die Polizei sie dort abholen und zu den Eltern bringen...

WEnn deine Freundin nicht in die Schule darf macht sich deren Mutter strafbar. Deine macht sich strafbar wenn sie die Freundin aufnimmt ohne Bescheid zu sagen. Oder wenn sie deien freundinn nicht herausgibt wenn deren Mutter das will. Klingt zwar blöd, nennt sich aber wirklich so : Herausgibt. Nicht strafbar macht sie sich allerdings wenn ihr gemeinsam zum Jugendamt geht.

Das Gesetz ist in der Sache widersprüchlich. Einerseits gibt es das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Andererseits gibt es das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung.

Praktisch sieht es so aus. Wenn das Mädchen gegen den Willen ihrer Mutter bei euch ist, die Mutter aber darüber informiert ist, macht sich deine Mutter nicht strafbar, wenn sie sie als Gast aufnimmt. Die Polizei wird das Mädchen auf Anforderung der Mutter 2 vielleicht 3 mal nach Hause holen. Da die Mutter sie nicht einsperren kann, kann sie praktisch sofort wieder zu euch und letztlich so längerfristig bei euch Wohnen. Natürlich sollte sie in ihrem eigenen Interesse täglich und pünktlich in der Schule erscheinen.

Der Haken .... ihre Mutter muss keinen Cent für die weggelaufene Tochter rausrücken - auch nicht das Kindergeld.

Wer meiner Darstellung widersprechen möchte, sollte das mit realem Beispiel untermauern. Das die Theorie anders aussieht weiss ich - aber so habe ich es selbst erlebt.

Mir fällt jetzt kein Paragraph ein, nachdem man deine Mutter bestrafen könnte.

Deine Freundin soll zum Jugendamt gehen und um Inobhutnahme bitten. Dann wird sie direkt aus der Familie genommen. Sie kann auch Wünsche begl. des Unterbringungsortes nennen, das Jugendamt ist verpflichtet diese zu berücksichtigen. Aber - nicht immer ist es möglich, diesen Wünschen zu entsprechen.

Falls sie doch lieber bei der Mutter bleiben möchte, kann man darüber reden z.B. eine Familienhilfe einzubringen.