Sollte man das Schutzalter senken/Erhöhen?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja, weil... 57%
Nein, weil... 43%

9 Antworten

Hallo RudiAusBuddeln,

zuerst einmal möchte ich an der eigentlichen Umfrage nicht teilnehmen, da (wie ich finde), beide Antwortmöglichkeiten für mich nicht passend sind.

Ich gehe jetzt mal, aufgrund deiner Themen, davon aus, dass es sich hier um das "sexuelle Schutzalter" handelt.

Für diejenigen hier, die nicht wissen, worum es dabei geht, eine kurze/grobe Erklärung.

Das Schutzalter liegt in Deutschland derzeit bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass keine Person (14+) mit einem Kind, also einer Person unter 14, sexuelle Handlungen durchführen darf. Dies resultiert daraus, dass eine Person unter 14 eben dieses Schutzalter noch nicht erreicht hat. Das war, wie bereits erwähnt, nur eine sehr grobe Erklärung, ohne auf Details einzugehen.

Ob dieses Schutzalter nun bei 14 "richtig" ist, oder zu niedrig bzw. zu hoch, ist schwer zu sagen. Ich finde, dass man es eigentlich von Person zu Person individuell festlegen müsste. Es ist nämlich nun mal so, dass sich jeder individuell entwickelt, sowohl was die körperliche, als auch was die geistige Reife angeht. Da dies aber nicht wirklich möglich ist, legt der Gesetzgeber diese Grenze allgemeingültig auf ein bestimmtest Alter fest, und dieses ist derzeit eben bei 14.

Nun gibt es natürlich auch Personen, die bereits vor Vollendung des 14. Lebensjahres sowohl körperlich, als auch geistig reif für sexuelle Handlungen sind. Genau so gibt es aber auch Personen, die mit 14 (noch lange) nicht reif genug sind, wobei sich diese fehlende Reife wohl zumeist auf die geistige Reife bezieht. Körperlich sind wohl die meisten Jugendlichen mit 14 oder eben auch früher bereits reif, also haben die Geschlechtsreife erreicht.

Wie man sieht, ist es sicherlich nicht leicht, ein bestimmtes Alter festzulegen. Da dies aber der Fall sein muss, finde ich persönlich, dass 14 Jahre hier wohl gar nicht so ganz falsch ist. Meines Erachtens stellt dieses Alter einen ganz guten "Mittelweg" dar.

Sicher ist 14 nicht für jeden passend, und sicher haben auch viele hier eine andere Meinung dazu, aber wie so oft, kann man es eben nicht jedem Recht machen.

Es gibt sicherlich sowohl Gründe dafür, das Schutzalter zu senken, als auch zu erhöhen. Ob es in Zukunft eine Absenkung oder eine Erhöhung geben wird, wird sich zeigen.

LG Sascha

Ja, weil...

Schützen muss man nur wenn Gefahr besteht, dass ein Schaden entsteht. Das pauschal bis zu einem bestimmten Altern anzunehmen ist meiner Ansicht nach völliger Unfug. Über Nacht wird ein Hebel umgelegt und plötzlich ist man nicht mehr Schützenswert oder umgekehrt? Blödsinn.

Wer schützt Kinder vor der Beschneidung? Die selbst in Deutschland durchgeführt werden darf und die Kinder sind weit jünger als 14 Jahre. Sind sie mit 7 oder 8 in der Lage der Beschneidung zuzustimmen? Nö. Wahrscheinlich noch weniger als wenn sie 14 sind, nicht wahr?

Zudem wird die Einvernehmlichkeit völlig außer Acht gelassen. Kindern wird das Recht ja zu sagen verwehrt. Dies wird vor Gericht auch nicht berücksichtigt.

Konkret zu Deiner Frage: Ich würde es mindestens auf 12 Jahre senken.

Missbrauch, wenn er denn nachgewiesen wird, kann gerne höher bestraft werden. Zudem würde ich die Strafen für üble Nachrede verschärfen um vor Missbrauch mit dem Missbrauch zu schützen.

Das Strafgesetz ist von 1871 (man mag mich korrigieren). Die Idee und das Konzept des "Schutzalters" kommen damit aus einer Zeit, als die Vorstellungen von Sexualität anders waren als heute. Nämlich bestimmt von religiöser Sexualmoral, die das Geschlechtliche immer irgendwie fragwürdig machte.

Auch dazu gehörte ein Bild von Geschlechterverhältnissen, das immer einen aktiven Part ("Täter", Mann) und einen passiven Part ("Opfer", Frau) definiert. Sexualität kommt danach durch einen "Verführer" und eine "Verführte" (oder eine "Verführerin" und einen "Verführten") zustande. Das Verführen zeigt dabei auf, dass die Richtung, in die es geht, schon negativ zu bewertern ist (die Vorsilbe Ver- macht das klar).

Die klare Zuordnung von Täterschaft zum Mann und Opferschaft zur Frau, die wir heute kennen, ergänzte der Feminismus ab den 60er Jahren. Das sonstige Konzept, auf dem das Schutzalter aufbaut, ist das der religiös-traditionellen Bewertung von Sexualität als Ergebnis von "Verführung".

In diesem Geiste wird Sexualität in verschiedenen unerwünschten Konstellationen immer als etwas von Täterschaft und Opferschaft, aktivem und passivem Part, eingeordnet. Hier im Bereich Schutzalter zwischen einem alten Verführer und einer jungen Verführten. Als Homosexualität noch strafbar war, war es dort aber auch nicht anders.

In einem solchen Sinne müssen bestimmte Gruppen vor Sex (und der "Verführung" - also Missleitung dazu) geschützt werden.

Heute ist eigentlich generell die Ansicht zu Sexualität anders geworden. Sie gilt nicht mehr als widernatürlich und abzulehnen und nur noch unter Ausnahmebedingungen (Ehe) als ausnahmsweise toleriert und berechtigt, sondern generell - ohne solche Bedingungen.

Unterschieden wird in sonstigen Bereichen nur noch zwischen einvernehmlichem und nicht einvernehmlichem Geschlechtsverkehr.

Dieses Konzept gehört konsequent überall angewendet.

Natürlich kann man auch als Problem sehen, dass ein Kind, weil es gar nicht weiss, was Sexualität ist, einem Handeln zustimmt, von dem es vorher gar nicht weiss, was das ist. Die Zustimmung eines wirklichen Kindes zu Sex kann man nicht als realen Erlaubnistatbestand sehen.

Aber dass generell Jugendliche vomn Strafgesetz erst ab 14 als sexualreif eingeordnet werden, entspricht nicht der heutigen biologischen und psychischen Realität. Wie zahlreiche Liebes- und auch Sexualbeziehungen von 12- und 13-Jährigen zeigen, die eigentlich jeder von uns kennt. Und die sich nach dem Gesetz alle strafbar machen, weil sie noch sexuell inaktive Kinder sind - in den Augen des Gesetzes.

Wenn die Realität ist, dass bereits ab 12 Jahren sexuelle Reife auftritt, müsste dieses Alter auch als Untergrenze festgesetzt sein.

Natürlich gibt es individuell andere Reifeentwicklungen. Aber eben in beide Richtungen um das jetzige steife 14. Lebensjahr herum.

Ich würde mir daher eine variable Untergrenze von x bis y vorstellen. Sollte es dazu kommen, dass ein sexueller Missbrauch vermutet wird, wo eine ältere Person einen Jugendlichen ohne Gewalt oder Drohung zu Sex bewegt und vermutet wird, dass dieser sexuell tatsächlich auf Kindheitsniveau entwickelt ist, könnte dies individuell untersucht werden.

Psychologen werden heute regelmässig vor Gerichten über allerlei Fragen konsultiert, die weit weniger gut untersuchbar sind als die Frage, ob einer weiss, wie die Kinder gemacht werden. Warum sollte also nicht diese Frage z.B. in einem Rahmen zwischen 12 und 15 Jahren bei Verdacht durch Gutachten individuell geklärt werden? Und bei Personen, bei denen z.B. eine Behinderung gesehen und vermutet wird, dass sie nicht sexuell entwickelt sind, ebenso?

Das würde ich mir als weiter entwickelten Umgang mit dem Thema vorstellen.

Ja, weil...

"Ja" erhöhen weil oder "ja" senken weil?

Wenn Du Umfragen machst mit geschlossenen Antworten solltest Du die möglichen Fragen dazu preziser stellen.

Ich bin der Meinung, dass kein Mensch ab einem bestimmten Alter etwas plötzlich kann oder nicht. Nur die Wahrscheinlichkeit ist eventuell höher oder niedriger.

Insofern würde ich einige Dinge von der individuellen Reife abhängig machen und nicht von einem bestimmten Alter.

Abschaffen, senken, mindestens aber weniger strikt gestalten.

Warum?

  • Das "Schutzalter" steht für "sexuelle Selbstbestimmung" und liegt in Deutschland traditionell bei 14. Geschützt werden sollen Jüngere vor der sexuellen Ausbeutung durch Ältere (was ein interessantes Bild a) von Sexualität, b) von Menschen, und c) wie man mit diesem "Problem" meint umgehen zu sollen offenbart). Vorher ist der Sex zwar erlaubt, kann aber von den Eltern verboten werden. Und Älteren ist der Sex mit einem verboten, da man rechtlich noch nicht zustimmen kann. (Nicht nur) für mich ist selbstbestimmte Sexualität aber ein unveräußerliches Menschenrecht - auch wenn Staaten wie Vatikanstaat, Saudi-Arabien & Co. dies bislang noch verhindert haben.
  • Alternativ zur vollkommenen Abschaffung, wäre eine Anpassung an die Religionsmündigkeit denkbar (bedingte Mündigkeit mit 12, vollkommene Mündigkeit mit 14).
  • Alternativ zur Anpassung wären (großzügige) Abstandstoleranzen denkbar (ähnlich Österreich oder Schweiz).
  • Grundsätzlich sollte der Staatsanwaltschaft/dem Richter die Möglichkeit gegeben werden, Verfahren bei Kenntnis des Falls nach eigenem Ermessen einzustellen, bzw. Beschuldigte freizusprechen. Ggf. verpflichtend aufgrund eines gerichtlichen Gutachtens.

Traditionell haben wir - bedingt durch das Christentum - eine eher negative Einstellung zur Sexualität. Das hat sich bis in die jüngste Vergangenheit (streng genommen bis heute) auch in anderen strafrechtlichen Sanktionen bemerkbar gemacht, für die es objektiv betrachtet keinen Grund gab bzw. gibt (Verbot der Pornografie - auch für Erwachsene, Homosexualität, "Kuppelei", ...).

Sachliche, wissenschaftlich nachprüfbare Gründe gab und gibt es für all diese Verbote nicht. Im Gegenteil.

Und nicht nur ist im Laufe der Zeit die Geschlechtsreife (und damit auch die sexuellen Bedürfnisse) junger Menschen altersmäßig deutlich nach vorne gerückt, es ist zudem erwiesen, dass einvernehmlicher Sex nicht schadet.

Hier werden sinnfrei und aus schädlicher (und schändlicher) paternalistischer Tradition heraus auch noch knappe Ressourcen zur Strafverfolgung bei faktisch opferlosen Taten gebunden, die bei sexueller Gewalt - und damit tatsächlichen Opfern - besser und dringender gebraucht würden.

PS: Dass Deutschland mittlerweile, Niedergang der Kirchen/Religion sei Dank, eigentlich gar kein "christliches" Land mehr ist (befördert auch durch die Verfehlungen, die die sexuell gestörten Vertreter der Christenheit bekanntlich begangen haben), ist da noch eine Anekdote am Rande.