Geht das? Hausmeister bestimmt alles?

8 Antworten

Das ist auf jeden Fall nicht unwahrscheinlich. Wer das „Sagen“ über die Putzfrauen hat hängt davon ab, wer das sogenannte Direktionsrecht hat. Im Regelfall dürfte dies der Schuldirektor haben. Da er sich selbst nicht darum kümmern möchte in welcher Ecke geputzt wird, wird er dieses Recht regelmäßig auf den Hausmeister übertragen.

cookiecream3434 
Fragesteller
 22.03.2019, 18:59

Was, wenn der Hausmeister die Arbeit,die er laut seinem Arbeitsvertrag zu erledigen hat, den Putzfrauen „befiehlt“ zu machen?

Hallo,

das kommt auf die Regelungen der jeweiligen Schule an.

Sind die Putzfrauen Mitarbeiterinnen des jeweiligen Landes und somit Angestellte,unterstehen sie zunächst dem Schulleiter und dieser wird meistens die Aufgabe an jemanden delegieren und das kann der Hausmeister sein.Im Rahmen ihres Arbeitsbereiches (sowas wird immer schriftlich fixiert) kann ihnen dann der Hausmeister entsprechende Weisungen erteilen.

Gehören die Putzfrauen einer Fremdfirma an, kann der Hausmeister ihnen natürlich keine Weisungen erteilen, da sie ihm ja rechtlich nicht unterstehen.

Dazu ein Praxistipp für Fremdfirmenangheörige:

Natürlich kann der HM direkt keine Weisungen erteilen, aber per Anruf in der Firma geht das immer.Diesen "Umweg" sollte man also lieber vermeiden, wenn man dort nicht "anecken" will.Sofern die "Wünsche" des HM im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit liegen, sollte man sie also "Befolgen".

Sowas wird nicht von Gesetzen geregelt!
In solche internen Sachen mischt sich der Gesetzgeber nicht ein.

Wer wem gegenüber weisungsbefugt ist, dafür gibt es normalerweise Vereinbarungen der Vorgesetzten.

Wenn du der Meinung bist, das ist völlig ungerechtfertigt ist, wenn der Hausmeister darauf hinweist, was geputzt werden muss, dann besprich das mit deiner Chefin/Chef.

Die Schule ist der Auftraggeber und der Hausmeister im Dienste der Schule für die Instandhaltung verantwortlich.
Heißt er muss auch die Reinigung ordnungsgemäß veranlassen und überwachen.

Wenn der Hausmeister als Vorgesetzter eingesetzt ist - ja. Ergo befrage man den Arbeitgeber, wer hier wem Anweisungen zu geben hat.