Soll ich meinen alten, grauen Führerschein behalten?

10 Antworten

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Was fuer den Wechsel spricht:

Wer viel ins Ausland reist, wird mittlerweile oft mit dem alten Lappen etwas merkwuerdig angeschaut. Gerade wenn man sich oft ausserhalb Europas Autos mietet, sorgt eine Fuehrerschein-Karte nebst internationalem FS fuer schnellere Abwicklung.

Was gegen den Wechsel spricht:

Der 7,5 Tonnen-Schein ist bei der neuen Karte nur noch bis zum 50. Lebensjahr inkludiert. Will man darueber hinaus noch 7,5 Tonner fahren, muss ein Gesundheitscheck gemacht werden. Ist leider so, auch wenn es mich wundert, dass noch kein Gericht ueber die Herabstufung / Minderwertigkeit der Fahrklassen / Diskriminierung alter Fuehrerscheininhaber geurteilt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke für die gute und fundierte Antwort.

auch wenn es mich wundert, dass noch kein Gericht ueber die Herabstufung / Minderwertigkeit der Fahrklassen / Diskriminierung alter Fuehrerscheininhaber geurteilt hat.

Wogegen sollte das verstoßen? Es gibt einen sachlichen Grund.

@Lennister

Ein sachlicher Grund liegt nicht vor, wenn ein Fuehrerschein inklusive 7,5 Tonner zum Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Lebensende gueltig war und dann "downgegradtet" wird (befristet bis zum 50. Geburtstag).

@Schaible

Doch. Nämlich die Tatsache, dass Menschen mit dem Alter in vielerlei Hinsicht abbauen. Außerdem ist der Führerschein nicht bis zum 50.Lebensjahr befristet; das hieße, dass man ihn danach verliert. Es wird nur zum 50.Lebensjahr geprüft, ob jemand noch die Eignung besitzt, ein solches Fahrzeug zu führen.

@Lennister

Wer zum Zeitpunkt des Erwerbs eine lebenslaengliche unbefristete und bedingungslose Erlaubnis fuer 7,5 Tonner bis zum Lebensende zuerkannt bekommen hat, der wird natuerlich benachteiligt, wenn nachtraeglich und unfragt nachteilige Aenderungen stattfinden.

@Schaible

Die Erlaubnis wurde erteilt unter dem Vorbehalt, dass sich nicht später herausstellt, dass die entsprechende Person ungeeignet ist, so ein Fahrzeug zu führen. Die Einführung einer Altersprüfung ist nur die Überprüfung dieser Eignung.

Und was die Ungleichbehandlung angeht: Diese besteht, ist aber gerechtfertigt, da Menschen mit zunehmenden Alter nachweislich in Bereichen, die für das Führen eines Fahrzeugs relevant sind, abbauen. Es liegt also keine Benachteiligung vor.

@Lennister

Und Thema "unbefristet": Die Erlaubnis wird nicht entzogen, daher ist dieser Aspekt völlig sachfern.

@Lennister

Ungefragt "unbefirstet" in "befristet" zu aendern, ist bereits eine Abwertung, die prinzipiell anfechtbar ist.

Was machst Du, wenn Dein Arbeitgeber an Dich herantritt und Dir informativ mitteilt, dass er soeben Deine unfristete Anstellung in eine befristete geaendert hat?

@Schaible

Du solltest dich informieren, was "befristet" bedeutet. Es bedeutet: "Läuft nach einiger Zeit aus". Das ist hier nicht der Fall; es wird lediglich nach einiger Zeit eine Prüfung fällig. Somit liegt schon keine Änderung von befristet in unbefristet vor.

Und davon abgesehen kann ich nur nochmal betonen (du überliest das ja konsequent): Es gibt einen Sachgrund.

Der 7,5 Tonnen-Schein ist bei der neuen Karte nur noch bis zum 50. Lebensjahr inkludiert. Will man darueber hinaus noch 7,5 Tonner fahren, muss ein Gesundheitscheck gemacht werden.

Sorry, aber da widerspreche ich energisch. Das gilt für die Fahrzeugkombinationen (= Züge) bis insgesamt12 t, die zeitweise erlaubt waren. Bis 7,5 t darf man auch über 50 fahren, ohne irgendwelche Einschränkungen oder Untersuchungen.

Der Führerschein enthält beim Tausch "graue Pappe" zu Karte automatisch auch die Klassen C1 und C1E.

Woher ich das weiß? Berufserfahrung

Der 7,5 Tonnen-Schein ist bei der neuen Karte nur noch bis zum 50. Lebensjahr inkludiert. Will man darueber hinaus noch 7,5 Tonner fahren, muss ein Gesundheitscheck gemacht werden.

Diese Aussage ist FALSCH !

Mit einer Klasse drei darf man IMMER einen 7,5t fahren, auch wenn man über 50 Jahre alt ist. Du verwechselst das.
Ab dem 50. Geburtstag ist die zul. Gesamtzugmasse auf 12t (vorher ist die Gesamtzugmasse auf 18,87t (7,5t Lkw mit 11,25t Anhänger) zulässig).
Ab dem 50. Geburtstag beschränkt sich das auf die neue Klasse C1E (7,5t Zugfahrzeug oder Kombination bis 12t)

Nur wenn man die o.g. Kombi bis 18,75t bestehend aus einem Lkw 7,5t und einem Zentralachsanhänger (max Doppelachse unter 1,3m Abstand) führen will muss man die alte Klasse drei nach dem 50. Geburtstag in Klasse CE79 (beschränkte Klasse CE auf obige Kombination) umschreiben lassen.

Aber mit Klasse drei bleibt nach dem 50. Geburtstag das Führen einer Einzelfahrzeuges bis 7,5t und eines Zuges bis 12t, bestehend aus einem max 7,5t Zugfahrzeug und einem Anhänger bestehen.

Na ja, bis er 2033 abläuft hast du ja noch etwas Zeit. Wenn du im Ausland unterwegs bist, wäre der EU-Führerschein schon zu empfehlen. Und wenn du den Führerschein mal vergessen oder verlegt hast und in eine Kontrolle kommst, kann die Polizei vor Ort nicht abfragen, ob du eine Fahrerlaubnis besitzt, da nur die EU-Führerscheine in System gespeichert sind. Die müssten dann extra bei der ausstellenden Behörde nachfragen und das kann dauern. Eventuell könnte man dir dann sogar die Weiterfahrt verbieten.

Aber letztendlich zwingende Gründe, gibt es bis zum Ablaufdatum 2033 nicht.

Bereits im Jahr 2022 wird sein Führerschein ungültig.

@HaudeginAlexa

Was den Link betrifft: Typisch deutsch! Kompliziert bis zum Abwinken!

@Blumenacker

Eben nicht. So verhindert man, daß plötzlich im Dezember 2032 dutzende Millionen EU-Bürger bei ihren Führerscheinstellen anklopfen.

Beantrage den neuen, den alten kannst du trotzdem behalten, da wird nur eine Ecke weggeschnitten. Es gab damals so ein Erneuerungsaufruf. Ich habe auch die graue Pappe noch

so ein alter Führerschein kann verloren gehen. Dann ist ohnehin ein neuer mit aktuellem Foto erforderlich. Sollte der graue sich später zufällig wiederfinden, hat man ein Erinnerungsstück, der dann aber auch nicht mehr zum Fahren dient.

Hello noblehostel,

up to date sein muss man(n) nicht unbedingt, würde es aber empfehlen, denn auch diese Kosten dafür dürften vermutlich steigen! Hinzukommt, dass der "Kleine" ein unauffälliges Scheckkartenformat hat und somit praktisch "verstaut" werden darf. Ein aktuelles Passfoto kann auch nicht schaden, damit auch Du Dich selber erkennst.:)

Noch sind die Preise moderat...noch:)

Wie die entsprechende Wartezeit jetzt für den "Kleinen" lautet, ist mir allerdings unbekannt. Würde gleichzeitig an evtl. Verlängerung von Pass denken. Ein Aufwasch...