Darf mir das bürgeramt die ausweis Ausgabe verweigern aufgrund des Eintrages "keine hauptwohnung in Deutschland"?

4 Antworten

Schau mal in den letzten Absatz:

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

Das mit dem Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands ist kein Versagungsgrund. Strafbar machen sich die Beamten allerdings nicht.

Danke... Mit mehr Gesetzesvorlagen kann ich denen etwas Druck machen

Das Amt macht sich nicht strafbar.

Kannst du nicht bei deinen Eltern angemeldet werden? 

Leider geht das nicht auf dieser Wohnung. Bei anderen Landkreisen müsste ich angeblich den Ausweis wieder neu beantragen. In diesem Landkreis wo ich war kenn ich leider niemand wo ich mich melden könnte und will das neue beantragen ja umgehen weil meiner schon bezahlt und fertig bei denen liegt 

mit der kopie kannst du nicht fliegen,aber das konsulat stellt dir ersatzpapiere aus,mit denen kannst nach deutschland fliegen. die kosten werden dir in rechnung gestellt. d.h. wenn du in deutschland bist kannst du von da aus bezahlen, bzw. deine eltern.

Kann bei meinem Eltern leider nicht gemeldet werden aus privaten gründen meines Stiefvaters ...

Alles nur vorkasse und bin Pleite . Termin auf konsulat bekommen wegen der Geschichte aber wegen Überforderung 2 Wochen Wartezeit nur für Termin 

Du müsstest dich mal an die dortige Botschaft wenden und können deine Eltern dich nicht bei sich anmelden so das du wieder einen Wohnsitz hast ?

Du bist zur Zeit Staatenlos also wende dich an die deutsche Botschaft vor Ort.

Staatenlos. So ein Quatsch... Staatenlos heißt, dass man keine Staatsangehörigkeit hat. Hätte er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, hätte er auch nirgends einen deutschen Personalausweis beantragen können.