Darf man eineiigen Zwillingen den gleichen Vornamen geben?

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Zitat von "BayOblG, Beschluss vom 29.10.1985; BReg 1 Z 65/85

...Ferner kann Kindern ein und desselben Elternpaares nicht derselbe (alleinige) Vorname erteilt werden, damit sie in Urkunden auch ohne Angabe des Geburtsdatums voneinander unterschieden werden können (Massfeller/Hoffmann RdNr.52; Pfeiffer/Strickert RdNr.21 je zu § 21 PStG; Simader/Diepold Deutsches Namensrecht, Loseblattausgabe Stand Februar 1983 0.5 S.2/3; Diederichsen NJW 1981, 705/709). ...

http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?p=784855

Ich denke von Gesetzes wegen ist es nicht verboten, aber ich denke mal, wenn man die Kinder Taufen will, geht sowas nicht, die Kirchen würden sich wahrscheinlich weigern, die Kinder zu taufen,ob bei den Katholischen oder den Reformierten. Ich denke mal, in allen Relegionen. G.Elizza

man könnte es aber dafür einen unterschiedlichen zweiten Vornamen. aber man sollte seinen Kindern auch nicht die ähnlich klingenden Vornamen geben wie Anna und Anne, das führt immer zu Verwechslungen im erwachsenenleben

Das ist nicht verboten, wäre aber ein unglaublicher Schildbürgerstreich, wegen der vielen kommenden Verwechslungen und Missverständnisse.

Der vielzitierte "Volksmund" findet für so ziemlich JEDEN Blödsinn eine Lösung: Es gibt Dörfer in denen neunzig Prozent der Einwohner den SELBEN Nachnamen haben! Einer meiner Kraftfahrerkollegen wurde "Batzer" genannt, als dann dessen Sohn in der selben Firma anfing, gab es den "jungen Batzer" und den "alten Batzer". In  Dörfern wird der häufig vorhandene SELBE Nachname durch Anhängen des Strassennamens oder eine  "Besonderheit" im Erscheinungsbild ergänzt: "Meyer" wird durch das Erwähnen eines steifen Beines zu "Hinkemeyer".

Ja klar geht das, Du musst nur einen Namen finden den es wirklich gibt. Steht dieser Name nicht im Namensregister, musst Du nachweisen, dass es ihn anderweitig auf der Welt gibt und nicht von Dir ausgedacht, das ist das einzige Problem, dass es mit den Namen gibt.