Soll ich die Polizei anrufen?

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Hi, sofern Du keinen Dönerspieß zwischen die Rippen kriegen willst ( als Brezelständer umfunktioniert wirst, weil man am Spießaustritt noch für 10 Euro Brezelbn dranhängen kann). halte den Ball flach. Nimm gute Ohropax, gehe aus oder ziehe um. Einzige Alternative: die ultimate Dröhnung (mit echtem schwarzen Dröhn aus Afgh.). Lärm von Kindern ist offiziell kein Lärm mehr; zudem kräftigt sowas die Lungen. Mitfühlender Gruß Osmond http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/128-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/128-11.pdf

Rechtliche Grundlagen Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.

Verfahrensweisen Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.

Durch die Stadt wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.

Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren? Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.

In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.

Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.

Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.

Warum willst Du die Polizei rufen?

  • Ist es wegen der spielenden Kinder auf dem Gehsteig oder wegen

  • allgemeiner Lärmbelästigung des Gastwirts selber oder der seiner Gäste?

    Befinden sich die Gäste draußen oder drinnen?

Wegen der spielenden Kinder wirst Du nichts ausrichten können - warum auch? Wenn der Gastwirt eine Außenkonzession hat, wird es hier auch keinen Grund zur Beanstandung geben. Sind die Gäste drinnen? Wo liegt hier das Problem?

Worin zeigt sich denn die Rücksichtslosigkeit des Gastwirts? ist die Musik zu laut? Wenn dem so ist, dann kommt es darauf an, ob sie einen bestimmten erlaubten Pegel überschreitet.

Allein Dein persönliches Empfinden bzw. Dein Leiden reicht allein sicher nicht aus.

Wenn Du die Polizei rufen möchtest, musst Du Dir im Klaren darüber sein, weshalb Du es tust!

Immer noch dein Kneipen-Problem?! Ouh man... du Armer... Warst Du schon beim Ordnungsamt deswegen?? Beschweren sich noch andere Mieter über den Lärm aus der Kneipe ? Geh mal rüber und bitte den Gastwirt freundlich darum, leiser zu seien. Wenn sich am Lärmpegel nichts ändert, dann kannst Du die Polizei rufen. Zu den Kindern: Sind denn die Eltern dabei? Dann bitte doch die Eltern darum, dass sie ihren Kindern sagen dass sie leiser sein sollen.

Viiiiiel Glück ;)

LG RumLum

leben und leben lassen. ansonsten das ordnungsamt.