Darf man eigentlich durch Bauarbeiten-Belästigung die Polizei rufen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt ganz darauf an, um welche Bauarbeiten es sich handelt. Wenn es Firmen sind, die an öffentlichen Bauten wie Autobahn etc. arbeiten, kann es Dir passieren, daß sogar nachts durchgearbeitet werden darf. Du kannst nur private Nachbarn darum bitten, nicht vor 8.00 Uhr morgens anzufangen, aber keine Firmen. Es ist leider oft so, daß gewisse Lärmbelästigungen in Kauf genommen werden müssen. Deine Beschwerden bei der Polizei werden keinen Erfolg haben, weil sie daran leider nichts ändern können.

Auch Firmen dürfen nicht zu Ruhezeiten arbeiten.

Sondergenehmigungen bekommen nicht nur öffentliche Bauten, sondern auch private Firmen. Allerdings recht selten.

@Terrorpinguin

Die Nachtzeiten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. (Deshalb sind auch Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Lärmschutz für die Anlieger auf diese Zeiten festgelegt).

@Luise

So ist es.

@Terrorpinguin

Stimmt nicht, Firmen dürfen durchaus vor 8.00 Uhr mit den Arbeiten beginnen, das ist ausreichend bekannt.

Wenn sich die Bauarbeiten außerhalb der Ruhezeiten befinden, dann dürfen die das. Die Ruhezeiten sind morgens ab 7 Uhr meist schon zu Ende. Und ab da fangen die meisten schon an zu arbeiten.

wenn früh morgen vor sieben uhr ist hat man chancen ab sieben uhr ist das gerechtfertigt denn sonst müssten die bis in die nacht schuften und lärm machen

Gesetzliche Ruhezeit ist von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Ab 6 Uhr morgens dürfen Bauarbeiter daher legal Krach machen.

Find ich auch ein bisschen zu früh, meinem Tagesrhythmus würde 23 bis 7 Uhr eher entsprechen. Ich bin schon oft von Bauarbeitern morgens geweckt worden vor 7 Uhr. Vor allem im Sommer, wenns früh hell ist, arbeiten Bauarbeiter gerne ab 6 Uhr morgens.

Ja, man darf immer. Aber sofern der Ruf unberechtigt war muss man auch einen Polizeieinsatz bezahlen.

Man muss keinen Polizeieinsatz bezahlen.

@Terrorpinguin

Da hast du kein recht! Wenn du aus Jux die Polizei rufst wirst du zur Kasse gebeten. Und das ist gut so!

@Werther

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich aus Jux die Polizei rufe oder ein Anliegen habe. Das muss nicht zum Erfolg führen. Trotzdem muss ich den Einsatz nicht bezahlen.