Sind Kollektivstrafen erlaubt (Schule)?

8 Antworten

Hallo dierotefee, zunächst mal die geseztlichen Grundlagen für NRW (andere Bundesländer dann ähnlich):

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102)

§ 53Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

Daraus ergibt sich, dass Kollektivstrafen nicht erlaubt sind. Strafarbeiten gibt es nur in der Form, wie sie in Abschnitt 2 genannt sind. Die heißen dann aber nicht so.

Es scheint allerdings, dass ihr euch damit nicht durchsetzen könnt.

Vorschlag: Druck dir meinen Text aus und schalte die Eltern ein.

Nein, Kollektivstrafen sind nicht erlaubt. Der Lehrer darf also nicht zb alle Nachsitzen lassen oder die Schulregeln abschreiben lassen

Wenn aber eine Störung des Unterrichts den Lehrer vom unterrichten abhielt, dann darf er das nicht geschafft allen als Hausaufgabe aufgeben.

Er darf auch schlechte Laune haben und seinen eigentlichen Vorsatz keine HA aufzugeben abändern.

Wenn ein Ausflug geplant war und das Verhalten der Klasse so ist, dass der Lehrer den Ausflug nicht mehr absichern kann und er die 2-3 Störenfriede nicht ausfindig machen und zu Hause lassen kann, dann darf er den Ausflug zur Sicherheit absagen.

Koorekt!

Das ist keine Strafe in dem Sinne sondern eine Diziplinarmassnahme. Grundsätzlich ist das natürlich erlaubt allerdings sollte ein guter Pädagoge dabei natürlich ein gewisses Augenmaß haben.

Hallo

Nein, kollektivstrafen sind eigentlich in jedem Bundesland verboten.

Strafarbeiten so weit ich weiß auch. Aber die Lehrer dürfen euch verpassten Stoff nacharbeiten lassen, und zwar sogar zu Hause. Allerdings muss das dann wirklich sinnvoller Stoff sein, kein abschreiben von Texten oder andere Strafarbeiten....