Sind die Steuern von einem Anhänger Erhaltungsaufwendungen?
Hallo zusammen,
wohin gehören eigentlich die "Steuern eines PKW-Anhängers für Gartenpflege" hinsichtlich Vermietung und Verpachtung? Sind das "Erhaltungsaufwände" oder gehört das eher in das Feld "Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausversicherungen..."
3 Antworten
Es gibt immer noch sonstige Kosten, wo man Steuern für einen Anhänger hinpacken kann. Mit Erhaltung haben sie nichts zu tun, auch nicht mit Herstellungskosten.
Den Werbungskostenbegriff erfüllen sie tadellos.
Vielst du jetzt tatsächlich als Prvatperson Steuern von der Steuer absetzen?
Versicherungsbeiträge kannst du doch eintragen.
Man kann leider keine Steuern von der Steuer absetzen :D Das wäre schön. Dann könnte auch jeder Arbeitnehmer seine Lohnsteuer als "Aufwendungen" geltend machen, die seine Einnahmen mindern.
Wo steht das denn ?
In der Steuergesetzgebung.
In welcher genau?
Guckst du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht_(Deutschland)
Klar können Steuern Werbungskosten sein, z.B. Grundsteuer.
Dein Beispiel mit der Lohnsteuer ist immerhin interessant.
und die Grundsteuer muß der Mieter bezahlen, man kann sie zumindest auf die Miete (Jahresabrechnung) verrechnen.
Steuern sind keine Erhaltungsaufwendungen ...
bin davon ausgegangen, dass steuern ja auch aufwendungen sind, die die mieteinnahmen ja mindern?