Mit normalem Auto Führerschein Anhänger fahren?

5 Antworten

Hallo,

vorab schon mal kurz und knapp:

  • JA, der Golf darf diesen Anhänger ziehen.
  • NEIN, du benötigst dafür nicht die Klasse BE (Anhängerführerschein) - die Klasse B reicht aus.

Man muss zwischen dem, was ein Fahrzeug ziehen darf und wieviel man mit seiner Fahrerlaubnis ziehen darf unterscheiden:

  • Fahrzeug: Es ist immer das tatsächliche Gewicht maßgeblich.
  • Fahrerlaubnis: Für diese ist immer die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder des Gespanns maßgeblich.

Um zu prüfen, ob du mit dem Golf VI diesen Anhänger ziehen darfst, musst du in die Zulassungsbescheinigung Teil I schauen.

Im Feld O.1 findest du die Anhängelast gebremst und in Feld 13 die Stützlast. Beides darf nicht überschritten werden.

Der Golf VI sollte einen Anhänger mit einer Tonne (zulässige Gesamtmasse) problemlos ziehen dürfen.

Dafür, ob ein Fahrzeug einen Anhänger ziehen darf, ist aber wie schon erwähnt NICHT die zulässige Gesamtmasse maßgeblich, sondern das tatsächliche Gewicht.

Auch einen Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg und einem tatsächlichen Gewicht von nur 1.500 kg inklusive Ladung dürfte der Golf ziehen, selbst wenn er "nur" 1.600 kg Anhängelast hat.

Anders verhält es sich bei der Fahrerlaubnis - hierbei kommt es einzig und alleine auf die zulässige Gesamtmasse an. Also auf das, was rein theoretisch möglich ist.

Mit der Klasse B ist maximal ein Gewicht von 3.500 kg zulässige Gesamtmasse erlaubt - egal ob mit oder ohne Anhänger.

Einzige Ausnahme sind ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg. Die darf man immer ziehen, auch dann, wenn man damit die 3.500 kg überschreitet. Aber das nur so am Rande.

Ein Golf VI hat je nach Modell eine zulässige Gesamtmasse von ca. 1.900 kg. Somit darfst du mit der Klasse B noch einen Anhänger von ca. 1.600 kg zulässiger Gesamtmasse anhängen und fahren. In Summe immer maximal 3.500 kg.

Die Regelung, dass das Fahrzeug schwerer sein muss als der Anhänger, gibt es nicht mehr.

Auch anders als in einer anderen Antwort behauptet verhält es sich mit der Klasse BE (Anhängerführerschein). Da kommt es nicht nur noch auf die Anhängelast an. Dabei gibt es ebenfalls eine zulässige Gesamtmasse. Diese beträgt 3.500 kg + 3.500 kg = 7.000 kg.

Das alles steht hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären. Wenn noch Fragen offen sind, dann einfach fragen.

Viele Grüße

Michael

Danke Michael, super Antwort ! Hat mir sehr geholfen

@Casescool

Gern geschehen ;-)

Das ist zu viel. 

Es gibt einen B96 und einen BE Führerschein extra für Anhänger.

Mit B darf man auch Anhänger fahren, aber das Gewicht von Auto und Anhänger darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Es steht auch in der Betriebsanleitung, wie viel Gewicht man anhängen darf.

Nein, ist es nicht. Ein Golf wiegt bestimmt keine 2,5t

@alexandriner199

@ alexandriner199

Das ist zwar richtig, allerdings spielt dafür das Gewicht des Fahrzeugs keine Rolle, sondern nur dessen zulässige Gesamtmasse.

Gruß Michael

@ regenbrause19

Das ist nicht zu viel - er darf mit der Klasse B mit dem Golf den Anhänger ziehen.

Siehe meine Antwort.

Gruß Michael

wenn bei deinem Golf als zulässige Anhängelast 1,3 T stehen hat, brauchst keinen extra Anhängerschein. Darfst so fahren.

Was soll das den jetzt bedeuten? Was wäre denn, wenn da nicht 1,3, sondern 1,2 oder 1,4 Tonnen steht? Darf er es dann nicht?

Die Anhängelast hat in Bezug auf die Fahrerlaubnis NICHTS damit zu tun, ob man mit einem PKW einen Anhänger ziehen darf.

Dabei kommt es immer auf die zulässige Gesamtmasse der beiden an!

Gruß Michael

WANN hast du deinen Führerschein gemacht?

Und wenn er etwas neuer ist: was für Klassen sind eingetragen?

2007 habe ich den Führerschein gemacht und ich habe A offen und B eingetragen

@Casescool

Es kommt darauf an, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist..

Ich glaube, bei einem ungebremsten Hänger darf ein Golf nur ca. 700kg Anhängelast haben. Sollte irgendwo im Handbuch etc. stehen.

Ansonsten, grundsätzlich: max. zulässiges Gesamtgewicht des PKW+zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als 3500kg betragen, wobei in deinem Fall das Leergewicht des PKW mehr als 1 Tonne betragen muss.

Du darfst mit dem normalen klasse B Führerschein einen Anhänger ziehen, dessen Gesamtgewicht nicht höher als die Leermasse des Fahrzeugs sein darf. Die Anhängelast darf natürlich nicht überschritten werden und das Gespann darf nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen.

Mit dem Anhängerführerschein darfst du die Anhängelast voll ausnutzen, auch wenn der Anhänger schwerer als das Zugfahrzeug ist und das Gespann mehr als 3,5 Tonnen wiegt. da spielt nur noch die Anhängelast eine Rolle.