Unfall durch mangelhaften, gemieteten KFZ-Anhänger. Wer haftet?

6 Antworten

Deine private Haftpflichtversicherung hat mit dem ganzen Vorgang nichts zu tun. Der geschädigte Dritte wird seine Forderung an dich richten. Du kannst dich dann an den Vermieter des Hängers wegen Regress wenden. Der ist auch für den Schaden an dem zu transportierenden Fahrzeug zuständig

Das Be- und Entladen ist gebrauchstypisch, somit ist die KFZ-Haftpflicht des Anhängers zuständig.

Es wird die Frage aufkommen, warum niemand im Fahrzeug saß, um notfalls bremsen zu können, und warum ein defekter Haken ohne Sicherung verwendet wurde. Das ist gröbst fahrlässig.

iam215 
Fragesteller
 30.09.2021, 20:47

Vielen Dank, mein Vater saß im Fahrzeug und betätigte die Bremse, da das Fahrzeug allerdings ein defektes Getriebe hat ( daher musste es abgeschleppt werden ) funktionierte Diese nicht.
Das mit dem Haken haben wir nicht bemerkt, da wir bei einer Vermietung nicht von solchen Mängeln ausgegangen sind. Wenn ich ein Fahrzeug miete, schau ich auch nicht nach, ob es wirklich eine Bremse hat.

ich bin gutgläubig gewesen..

DerBayer80  30.09.2021, 20:56
@iam215

Wieso funktioniert die Bremse nicht wenn das Getriebe defekt ist? 2 Dinge die nichts miteinander zu tun haben

Zunächst bist Du als Verursacher in der Haftung... bzw. Kfz an welchem der Anhänger angeschlossen/angebracht ist.

Möglicherweise kannst Du den Vermieter des Anhängers in Regress nehmen.

iam215 
Fragesteller
 30.09.2021, 20:49

Vielen Dank, auch wenn ich nicht glücklich bin darüber.

Grundsätzlich erstmal die vom Anhänger, aber da ein defekter Karabiner verwendet wurde, was sofort offensichtlich ist, scheinbar niemand in der Lage war das Fahrzeug zu bremsen, wirst du auf ein Teil der Kosten sicher sitzen bleiben, wegen der groben Fahrlässigkeit die hier von deiner Seite geherrscht hat.

es kommt schlichtweg darauf an, ob der anhänger zum zeitpunkt des unfalles mit dem zugwagen verbunden war oder nicht. war er es, gilt es als gespann und die haftpflichtversicherung des zugfahrzuges ist leistungspflichtig. wenn nein, geht es über die des anhängers.

hier stellt sich nun die frage ob der verleiher das recht hat, seinen schaden (hochstufung oder der gleichen) weiter zu reichen oder zumindest teilweise weiter zu reichen.

lg, anna