Vermietung unter Nießbrauch: Was muss geschehen damit der Eigentümer die Mieteinnahmen an Stelle des Nießbrauchers rechtlich erhalten darf?
Ich bin der Eigentümer des Hauses aber meine Großmutter hat das Nießbrauchsrecht, sie möchte, dass ich mich um die Vermietung der leerstehenden Wohnung kümmere und auch die Miete erhalte und die Steuern darauf zahle (Sie befürchtet dass ihre Rente gekürzt wird wenn Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt).
Was muss geschehen damit ich als Eigentümer rechtlich die Mieteinnahmen erhalten und die Steuern bezahlen darf an Stelle des Nießbrauchers?
6 Antworten
Es wird Deiner Mutter sicher nichts von der Rente abgezogen. Wahrscheinlich befürchtet sie, dass sie Steuern von den Einnahmen aus VV bezahlen muss.
Nach Berücksichtigung von Freibeträgen dürfte aber die Steuerlast bei Dir wesentlich höher sein, wenn Du ein eigenes Einkommen hast, als das bei ihr der Fall wäre.
Man hat zudem bei einem Haus viele Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuer zu vermeiden oder weiter zu drücken und wenn sie doch noch ein paar Euro Steuern zahlen muss, wäre das vermutlich immer noch viel weniger, als wenn Du das Einkommen versteuern müßtest. Untereinander werdet ihr schon einen Ausgleich finden.
Besser jedenfalls, als den Nießbrauch löschen zu lassen.
Wenn sie von sich aus auf die Miete verzichtet, und sie dir überlässt, ist das ihre Sache.
der Rentenversicherung ist das übrigens vollkommen egal, ob sie Einnahmen aus V + V hat.
Nur das Finanzamt verlangt eine Einkommenssteuererklärung. Dabei wird ihr die ortsübliche Mindestmiete dann als fiktives Einkommen angerechnet. Was sie mit der Miete gemacht hat, interessiert das Finanzamt nicht.
Dabei wird ihr die ortsübliche Mindestmiete dann als fiktives Einkommen angerechnet
Ihr werden die tatsächlich erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angerechnet. Wenn sie die Einnahmen dem Fragesteller überläss, dann ist das Einkommensverwendung.
das wird nicht funktionieren
sie hat die einnahmen und das wäre eine schenkung an dich
sie müsste einfach den nießbrauch aufgeben, wandelt es in ein wohnrecht um oder so
Nichts, der Nießbraucher erhält immer die Einnahmen
Eine Rentenkürzung ist bei Einnahme von Miete nicht gegeben. Am sinnvollsten erscheint es erst einmal über den Rentenrechner herauszufinden, inwieweit überhaupt Steuern zu zahlen wären.
Rentenbesteuerung Tabelle und kostenloser Rentensteuerrechner
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