Parken vor LKW-Anhänger

6 Antworten

Da gibt es keine rechtliche Handhabe.

Wenn der Fahrer Parkplätze mit Pylonen blockiert ist das strafbar. Wird er eingeparkt und kommt nicht an seinen Hänger ist das Pech.

Wenn dann so abstellend as er immer noch dran kommt.

Seh ich im Grunde auch so.

Hatte den Fall selbst schon erlebt. Die Polizei, die zufällig vorbeifuhr und von mir um Hilfe gebeten wurde, sagte mir, daß ein Anhänger kein Fahrzeug ist und somit der Tatbestand des Zuparkens nicht gegeben sei. Ob das nur Bequemlichkeit oder bestehendes Gesetz ist, weiß ich leider nicht. Die haben den Verkehr für mich angehalten, damit ich meinen Anhänger "quer" anhängen konnte (der Anhänger war leer. Deshalb konnte ich nach lösen der Vorderachse die Deichsel querziehen und anhängen) wenn der Anhänger allerdings voll belanden gewesen wäre und ich die Deichsel nicht mit "Muskelkraft" hätte ziehen können, hätte ich - nach Aussage der Polizei - die Abschleppkosten selbst tragen müssen.

Das ist sicher sehr ärgerlich, aber wie gesagt: In einem Gebiet, in dem chronischer Parkplatzmangel herrscht, kann man als LKW-Fahrer nicht davon ausgehen, daß alle Autofahrer schön brav 10 Meter oder mehr vor dem Anhänger freilassen. Und selbst da, wo Platz im Überfluß da ist, kann man von vielen Autofahrern leider nicht soviel Verstand erwarten, daß sie sich nicht unmittelbar vor die Deichsel stellen. Man muß gerade als LKW-Fahrer noch viel mehr für andere mitdenken. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Und das lernt man auch in der Fahrschule. Daher würde ich als LKW-Fahrer meinen Hänger niemals wo abstellen, wo die Gefahr besteht, daß er zugeparkt werden könnte.

@Franz577

Das war im Industriegebiet. Außerdem war der Seitenstreifen durch Beschilderung als LKW-Parkplatz ausgewiesen.

Wenn ein Anhänger kein Fahrzeug ist, braucht es auch keine Zulassung und keine Versicherung. Ein Fahrrad ist ein einspuriges Fahrzeug, das bei entsprechender Beschilderung entgegen der Einbahnstraße fahren darf. Vielleicht könnte ein Schild an der Parktafel helfen: "Rangierabstand 11 m nicht zuparken"

Die Lage ist zumindest nach der StVO meines Wissens nicht klar. § 12 Abs. 3b sagt lediglich:

"Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen."

Ggf. gibt es Urteile über das Parken von Kfz vor parkenden Anhängern.

Zur Klarstellung, was die Sache mit dem Parken in Wohngebieten angeht: Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen dürfen in Wohngebieten nicht regelmäßig zwischen 22 und 6 Uhr geparkt werden. Das gleiche gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 Tonnen. (§ 12 Abs. 3a StVO)

Das soll man nicht tun der LKW Fahrer muss etwa10 min warten oder den PKW Fahrer suchen wen er nicht kommt weg mit dem pkwder LKW braucht auch ca. 10 Meter zum an kuppeln es werde sonst sehr schwierig es kommt aber auch drauf an ob es einen ,,Sattelschlepper oder 3achser ist der 3achser könnte die anhand leit Achse etwas zur Seite ziehen und so anhängen beim Sattelschlepper kann man es allerdings noch der muss dan abschleppen lassen.

Hoffe habe helfen können

LG hellppp

Tja dies Problem kenne ich . Doch bis jetzt ging,s immer noch anzuhängen.Ich denke schon das man dann die Polizei hohlen kann.Wo hat er geschrieben im Wohngebiet .? und außerdem wie willst du deine Ware bekommen die nicht ins Auto passt.

Aber wie gehts dann weiter? Wird erst versucht, den Autofahrer zu benachrichtigen oder wird er gleich abgeschleppt? Und wer muß das dann bezahlen?